Gesundheit in Grenzach-Wyhlen
: Mit Vorurteilen der Palliativmedizin aufgeräumt

Monat für Monat lädt die Senioren-Union Grenzach-Wyhlen zu Vortragsveranstaltungen ein, die ein breites Publikum ansprechen und stets gut besucht sind. Zuletzt war mit Simone Kaiser eine Palliativmedizinerin der Uniklinik Freiburg zu Gast.
Von
red
Grenzach-Wyhlen
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SU-Vorsitzender Robert Knittel bedankte sich bei der Medizinerin Simone Kaiser für ihren Vortrag.

SU-Vorsitzender Robert Knittel bedankte sich bei der Medizinerin Simone Kaiser für ihren Vortrag.

Ulrike Ebi-Kuhn
  • Palliativmedizinerin Simone Kaiser sprach bei der Senioren-Union Grenzach-Wyhlen.
  • Sie räumte Vorurteile aus: nicht nur für Krebs, Morphin bedeutet kein naher Tod.
  • Ganzheitlicher Ansatz: Symptome lindern, Würde und Selbstbestimmung, Angehörige einbeziehen.
  • Ziel ist frühe Einbindung zur besseren Lebensqualität – parallel zu Krebstherapien.
  • Hinweise zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: schriftlich, auffindbar, Hausarzt berät.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Für die Referentin war der Besuch in der Doppelgemeinde ein Heimspiel, ist sie doch in Wyhlen geboren und aufgewachsen.

Kaiser referierte vor 30 Zuhörern darüber, dass erst im vorigen Jahrhundert die Krankenschwester, Sozialarbeiterin und Ärztin Ciceley Sanders (1918 bis 2005) die moderne Hospiz- und Palliativmedizin entwickelt habe, mit ganzheitlichem Ansatz im Umgang mit Sterbenden. Sie legte die Grundlagen der modernen Tumorschmerztherapie. Die erste Palliativstation Deutschlands entstand 1983 in Köln, 1985 folgten deutsche Hospizvereine. Seit 1999 gibt es die ersten Lehrstühle in Aachen/Bonn. Seit 2007 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Erst 2009 wurde die Palliativmedizin zum Pflichtfach im Medizinstudium, sodass viele der heutigen Ärzte im Studium darüber nichts gehört haben.

Simone Kaiser räumte mit einigen Vorurteilen über Palliativmedizin auf. Palliativmedizin sei nicht nur für Krebspatienten. Wenn jemand Morphin bekomme, heiße das nicht, dass er bald sterben werde. Palliative Behandlung heiße nicht, dass die Ärzte den Patienten aufgäben, und Palliativstationen seien keine Sterbestationen.

Ganzheitlicher Behandlungsansatz

Der Behandlungsansatz ist Kaiser zufolge ganzheitlich. Es wird auf Schmerz (körperliche Beschwerden), seelische Situation (wie Angst, Depression), Körperlichkeit (Schwäche, fehlende Kraft), spirituelle Situation (Warum trifft es mich?) genauso eingegangen wie auf das Soziale (familiärer Konflikt, Arbeitsunfähigkeit, finanzielle Sorgen, Wohnsituation).

Die Palliativmedizin sei auf diesen vier Säulen aufbaut: Lebensqualität statt Lebensverlängerung um jeden Preis. (Linderung der Symptome), radikale Akzeptanz und Zuwendung (Da-Sein und Mit-Aushalten, Wertschätzung ohne Vorurteil), Selbstbestimmung und Würde (Patient bestimmt den Weg), Einbeziehung von An- und Zugehörigen (Unterstützung und Gespräche).

Das Leben verbessern, nicht nur verlängern

Ziel sei es heutzutage, dass die Palliativmediziner früh zugezogen werden. Damit soll die Lebensqualität des Patienten verbessert werden, während eine Krebstherapie zur Lebensverlängerung eingesetzt wird.

Die nächste Palliativversorgung ist in Freiburg, Derzeit entsteht auch im neuen Kreiskrankenhaus in Lörrach eine Palliativstation.

Bereits 1992 gründete in Grenzach-Wyhlen Christel Friedrich eine ehrenamtliche Hospizgruppe. Heute sind diese Dienste in der Ambulanten Hospizgruppe Dreiländereck mit Sitz in Weil am Rhein angesiedelt. Sie bietet psychosoziale Sterbebegleitung (Zeit, Gespräche, Zuhören, Da sein), Entlastung für Angehörige, Beratung und Trauerbegleitung an.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Zum Abschluss ging Simone Kaiser auch noch auf das Thema Patientenverfügung ein. Diese ist eine Willensbekundung zu medizinischen Maßnahmen für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann. Sie muss schriftlich vorliegen und unterschrieben sein. Dies kann formlos geschehen. Sie muss weder vom Anwalt noch vom Notar erstellt oder beglaubigt werden. Sie soll für Pflegepersonal, Ärzte oder Angehörige schnell auffindbar sein. Beratend dabei ist der Hausarzt. Eine Vorsorgevollmacht  kommt nur dann zum Einsatz, wenn Patienten ihren Willen nicht mehr äußern können. Die bevollmächtigte Person ist verpflichtet, nach den Wünschen des Patienten zu handeln und diese durchzusetzen.