Neue Fahrradstraße in Rheinfelden
: Auf der Maurice-Sadorge-Straße haben Fahrräder bald Vorfahrt

Nach der Eichbergstraße wird in Rheinfelden eine weitere Straße zur Fahrradstraße: Die Umgestaltung der Maurice-Sadorge-Straße steht kurz vor dem Abschluss.
Von
red/pm
Rheinfelden
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In Rheinfelden gibt es bald eine zweite Fahrradstraße (Symbolfoto).

In Rheinfelden gibt es bald eine zweite Fahrradstraße (Symbolfoto).

Tim Nagengast
  • Rheinfelden richtet die Maurice-Sadorge-Straße als zweite Fahrradstraße ein.
  • Markierungen und Schilder werden fertiggestellt – Vorsicht im laufenden Betrieb.
  • Neue Regel: Die Maurice-Sadorge-Straße ist durchgängig Vorfahrtsstraße, Goethestraße muss warten.
  • Offizielle Einweihung ist für den 21. Oktober geplant.
  • Bis 2029 sind zwölf weitere Maßnahmen vorgesehen, um sichere Radverbindungen zu schaffen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Derzeit laufen die letzten Markierungs- und Beschilderungsarbeiten. Die Stadtverwaltung Rheinfelden bittet alle Verkehrsteilnehmer während der laufenden Arbeiten um besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

Neue Vorfahrtsregelung

Insbesondere weist die Verwaltung auf eine wichtige Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich der Goethestraße hin: Die Maurice-Sadorge-Straße wird künftig durchgängig als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Wer aus der Goethestraße auf die Maurice-Sadorge-Straße einfährt, muss daher künftig die Vorfahrt beachten.

Nach der Eichbergstraße, die im Mai als erste Fahrradstraße in Rheinfelden fertiggestellt wurde, ist die Maurice-Sadorge-Straße die zweite Fahrradstraße im Stadtgebiet. Die offizielle Einweihung ist für den 21. Oktober geplant. Bis 2029 sollen insgesamt zwölf weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Das zugrundeliegende Konzept sieht eine sternförmige Erschließung zentraler Ziele wie Schulen und Freizeiteinrichtungen vor.

Sicherheit erhöhen

Mit den Fahrradstraßen soll die Sicherheit für den Radverkehr erhöht und gleichzeitig eine attraktive und zügige Verbindung im Stadtgebiet geschaffen werden. An den Kreuzungen haben Radfahrer Vorfahrt. Dadurch soll der Verkehrsfluss für den Radverkehr verbessert werden.

Die Straßen bleiben auch für den motorisierten Verkehr freigegeben. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Radfahrer dürfen zudem nebeneinander fahren. Der motorisierte Verkehr muss sich entsprechend an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen.