Nach Tag der Demokratie: Gericht weist Klage von Birger Bär ab

Das Verwaltungsgericht hat entschieden. (Symbolfoto)
Succo/PixabayDas Verwaltungsgericht in Freiburg im Breisgau hat die Klage des Lörracher Stadtrats Birger Bär (Bürger für Lörrach) am Freitag abgewiesen. Eine schriftliche Begründung soll in den nächsten Wochen folgen, teilte das Verwaltungsgericht auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
Bär hatte wegen aus seiner Sicht unzureichenden Polizeischutzes vor dem Lärm der Gegendemonstranten bei seiner angemeldeten Versammlung anlässlich des „Tags der Demokratie“ am 20. September 2025 gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Demonstranten hatten mit Sprechchören und Musikinstrumenten die Redebeiträge so gestört, dass eine sinnvolle Durchführung der Versammlung laut Bär nicht mehr möglich sei.
Die Einsatzleitung verwies bei der Verhandlung auf ihr Ermessen und beantragte, die Klage abzuweisen.