Mordprozess um Rheinfelder Gastwirt: 74 Hammerschläge laut Anklage – Ex-Kellner bestreitet die Tat

Ein 28-jähriger Mann aus Afghanistan muss sich seit Montag vor dem Landgericht Freiburg wegen Mordes verantworten. Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Jan BollerSeit Montag muss sich ein 28-jähriger Afghane vor dem Freiburger Landgericht wegen Mordes verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, einen Gastronomen aus Rheinfelden mit einem Hammer getötet zu haben. Der Mann, der bis wenige Tage vor der Tat Kellner des Restaurants „La Piazzetta“ war, habe seinen früheren Chef am 20. Oktober 2025 morgens in dessen Gaststätte aufgesucht und ihn in ein Gespräch verwickelt. Als sich der Gastwirt umdrehte, habe ihn der Mann zehnmal von hinten mit einem Hammer an den Kopf geschlagen. Die Staatsanwaltschaft geht von „Heimtücke“ aus, weil der Wirt nicht mit einem Angriff gerechnet habe und der Angeklagte diese Wehr- und Arglosigkeit ausgenutzt habe. Der 50-jährige Wirt habe erst versucht, die Schläge abzuwehren, sei aber schließlich zu Boden gegangen.
Nachdem der Gastwirt bereits wehrlos am Boden gelegen habe, habe der Angeklagte noch weitere 64 Mal mit dem Hammer vorrangig auf den Kopf seines Opfers eingeschlagen. Der Gastronom erlag seinen schweren Verletzungen und dem erheblichen Blutverlust. Nach der Tat soll der 28-Jährige einen Laptop und ein Samuraischwert mitgenommen haben.
Gutachter schildert widersprüchliche Angaben
Die Anwältin des Angeklagten teilte mit, dass dieser die Tat bestreite und während der Verhandlung „vorerst keine Angaben zur Person oder zur Sache“ machen wolle. Eine spätere Einlassung sei jedoch möglich. Der Mann war nach der Tat unter anderem anhand von Aufnahmen einer Überwachungskamera als Tatverdächtiger identifiziert worden.
Im Anschluss an die Verlesung der Anklage verlas der psychiatrische Gutachter Frank-Stefan Müller aus Emmendingen die Protokolle von mehreren Gesprächen, die sich auf die Biografie des 28-jährigen Afghanen und auf dessen psychische Verfassung fokussierten. Müller sieht keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit – wie er zu dieser Einschätzung gelangt, soll erst im weiteren Verlauf des Prozesses erläutert werden.
Seit seiner Ankunft in Rheinfelden im Jahr 2019 nahm der Angeklagte laut Gutachten eine größere Anzahl von Arbeitsverhältnissen in der Gastronomie und über Zeitarbeitsfirmen an, die aber allesamt nie länger als einige Monate hielten. In Bezug auf Fragen nach psychischen Belastungen waren viele seiner Antworten ausweichend, widersprüchlich oder uneindeutig.
Angeklagter bestreitet Drogenkonsum
Er gab allerdings an, Erinnerungsprobleme und Schlafstörungen zu haben. Mithilfe eines afghanischen Arztes und psychiatrischer Literatur habe er versucht, Gefühle der Einsamkeit in den Griff zu bekommen. So habe er auch ein Antidepressivum und ein Neuroleptikum zur Beruhigung verschrieben bekommen. Auf die Frage des Gutachters nach Suizidgedanken antwortete der Angeklagte verneinend. Auffällig war, dass der Angeklagte angab, keinerlei Drogen zu nehmen. Auf den Hinweis auf den positiven Amphetaminbefund nach seiner Festnahme gab der Angeklagte an, dass das nicht sein könne.
Auch in Portugal wurde berichtet
In einer letzten Sitzung mit dem Sachverständigen machte der Angeklagte Angaben zu seiner Tätigkeit in der Rheinfelder Pizzeria. Er habe dort als einer von zwei Kellnern gearbeitet. Bei der Darstellung der Umstände seiner Kündigung sagte er einmal, er sei davon überrascht gewesen, an anderer Stelle gab er an, mehrere Male von seinem Chef eine Kündigungsdrohung bekommen zu haben. Auf die Frage des Gutachters, ob die Kündigung Wut oder Ärger bei ihm ausgelöst habe, habe dieser geantwortet, es sei das Recht eines Chefs, sich jemand anderen zu suchen.
Zum Tatvorwurf äußerte sich der Angeklagte gegenüber dem Gutachter nur ein einziges Mal. Er sagte, von den Vorwürfen habe er keine Ahnung. Wie solle er von einem Fall erzählen, über den er nichts wisse? Weiter wollte sich der Angeklagte nicht äußern; weitere Gespräche mit dem Gutachter über den Tatkomplex verweigerte der Angeklagte.
Die Tat hatte in Rheinfelden für Entsetzen gesorgt, ebenso in Portugal, dem Herkunftsland des Rheinfelder Gastronomen. Der Prozess ist auf neun Verhandlungstage angesetzt; ein Urteil wird im August erwartet.