Mindestlohn vorenthalten: Gastronomiebetrieb im Kreis Lörrach muss 26.000 Euro Bußgeld zahlen

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit liefen seit dem Jahr 2023.
Hauptzollamt Lörrach- FKS deckt in Gastronomie zahlreiche Verstöße auf – Bußgelder über 26.000 Euro.
- Kontrolle startete im Frühjahr 2023, elf Arbeitnehmer wurden befragt.
- Zwei Beschäftigte verschleierten ihre Identität und hatten keinen Aufenthaltstitel.
- Für beide fehlten Stundenaufzeichnungen, dafür gab es 5.000 Euro Bußgeld.
- Mindestlohn in 84 Fällen vorenthalten: rund 5.000 Euro zu wenig, 21.000 Euro Bußgeld.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Eine Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach hat in einem Gastronomiebetrieb zahlreiche Verstöße gegen arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften aufgedeckt. Die Ermittlungen, die mit einer Kontrolle im Frühjahr 2023 begannen, führten nun zu Bußgeldern in Höhe von über 26.000 Euro.
Bei der Prüfung wurden elf Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Zwei Personen versuchten zunächst, ihre Identität zu verschleiern: Sie gaben sich als andere Personen aus, wobei einer von ihnen sogar den Aufenthaltstitel eines anderen Beschäftigten vorlegte. Im Zuge der Identitätsfeststellungen konnte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit jedoch die tatsächliche Identität ermitteln. Beide verfügten über keinen deutschen Aufenthaltstitel und waren daher nicht berechtigt, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen.
Zudem hatte der Geschäftsführer für diese beiden Personen keine gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen geführt. Die weiteren Ermittlungen ergaben außerdem, dass Beschäftigten im Zeitraum von Januar 2020 bis Oktober 2023 in insgesamt 84 Fällen der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten wurde, wie das Hauptzollamt Lörrach mitteilt.
Den Arbeitnehmern wurden rund 5000 Euro zu wenig ausbezahlt. Daher wurde ein Bußgeld gegenüber dem Geschäftsführer in Höhe von über 21.000 Euro wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz verhängt. Für die nicht geführten Stundenaufzeichnungen wurde zudem ein Bußgeld von 5.000 Euro verhängt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit trägt mit ihren Prüfungen dazu bei, faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Verstöße gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften konsequent zu verfolgen, heißt es abschließend.