Mehr Transparenz bei Finanzierung
: Handwerkskammer Freiburg plant  einheitliche Regeln für die Ausbildung

Kann ein Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden nicht alle praktischen Fertigkeiten vermitteln, springt die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ein. Die Handwerkskammer Freiburg will die Regeln dafür nun neu ordnen.
Von
red/pm
Kreis Lörrach
Jetzt in der App anhören
ffff

Die überbetriebliche Ausbildung ergänzt die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule.

Sina Leppert
  • Handwerkskammer Freiburg ordnet Regeln zur überbetrieblichen Ausbildung neu.
  • Ziel: einheitliche Vorgaben für Durchführung, Teilnahme, Finanzierung und Kosten.
  • ÜBA ergänzt Betrieb und Schule – vermittelt praxisrelevante Fähigkeiten in Zentren.
  • Standorte variieren je nach Beruf – teils hochspezialisierte Einrichtungen außerhalb.
  • Neu: klare Finanzierungsregeln, keine Fahrtkostenerstattung, Unterbringung teils bezuschusst.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Eine gute Ausbildung darf nicht davon abhängen, wie groß ein Betrieb ist oder welche technische Ausstattung er hat“, sagt Christof Burger, Präsident der Handwerkskammer Freiburg. „Die ÜBA sorgt dafür, dass alle Auszubildenden die wichtigen praktischen Fähigkeiten ihres Berufs erlernen können. Sie ergänzt damit die Ausbildung im Betrieb und ist ein wichtiger Baustein für die Qualität der beruflichen Bildung im Handwerk.“

Die duale Ausbildung findet überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die ÜBA ergänzt diese beiden Lernorte um einen weiteren: In Lehrwerkstätten und Bildungszentren können Auszubildende bestimmte Fertigkeiten gemeinsam und unter Anleitung qualifizierter Ausbilderinnen und Ausbilder trainieren. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Betrieb aufgrund seiner Größe, Spezialisierung oder technischen Ausstattung nicht alle Ausbildungsinhalte selbst abdecken kann.

Viele verschiedene Standorte

So können beispielsweise moderne Techniken und Verfahren vermittelt werden, die nicht in jedem Betrieb zum Ausbildungsalltag gehören. Die ÜBA trägt damit auch dazu bei, einheitliche Qualitätsstandards in der Ausbildung sicherzustellen.

Die ÜBA findet nicht nur an den eigenen Standorten der Handwerkskammer Freiburg statt. Je nach Ausbildungsberuf werden die Lehrgänge auch bei spezialisierten Bildungszentren und anderen Bildungsträgern durchgeführt. So absolvieren beispielsweise Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Feinwerkmechaniker, Friseure, Maler und Lackierer, Metallbauer oder Schreiner ihre ÜBA ganz oder teilweise in den Gewerbeakademien der Handwerkskammer Freiburg.

Andere Berufe benötigen hochspezialisierte Ausbildungsstätten: Augenoptiker lernen beispielsweise in Karlsruhe, Dachdecker in Karlsruhe, Hörakustiker in Lübeck und Schornsteinfeger in Ulm. Für verschiedene Bauberufe finden die Lehrgänge bei den Bildungszentren Bau in Baden-Württemberg statt. Auch Elektroniker oder Mechatroniker besuchen je nach Ausbildungsstufe spezialisierte Bildungszentren, etwa in Stuttgart. „Das zeigt auch, warum die ÜBA so wichtig ist: Nicht jeder Ausbildungsbetrieb kann für jede Spezialisierung eine eigene Lehrwerkstatt vorhalten“, so Burger. „Die ÜBA bündelt deshalb Know-how, moderne Technik und qualifizierte Ausbilder dort, wo sie gebraucht werden.“

Klare Vorgaben für Sonderfälle

Der bisherige Grundsatzbeschluss stammt aus dem Jahr 2018. Seither haben sich unterschiedliche Regelungen und Verwaltungspraktiken entwickelt. Mit der Neufassung sollen die Vorgaben für Durchführung, Teilnahme, Finanzierung sowie für Unterbringung und weitere Kosten einheitlich und transparenter geregelt werden. Neu geordnet wird unter anderem die Finanzierung: Die Regelungen unterscheiden künftig klarer zwischen der ÜBA-Umlage, Gebühren, Kostenerstattungen und weiteren Finanzierungsquellen. Auch für Sonderfälle werden klare Vorgaben geschaffen. Damit sollen unterschiedliche Behandlungen einzelner Gewerke und mögliche Quersubventionierungen vermieden werden.

Auch bei den Fahrt- und Unterbringungskosten gelten künftig einheitliche Regeln. Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht erstattet. Eine Unterbringung kann dagegen organisiert, übernommen oder bezuschusst werden, wenn eine tägliche An- und Abreise – etwa wegen einer langen Fahrtzeit oder Entfernung – nicht zumutbar ist.

„Unser Ziel ist ein klares und verlässliches System, das für Betriebe, Auszubildende und die Handwerkskammer nachvollziehbar ist“, erklärt Annette Rebmann-Schmelzer, Geschäftsführerin der Handwerkskammer Freiburg. „Gleichzeitig bleibt die ÜBA das, was sie sein soll: eine Investition in die Qualität der Ausbildung und damit in die Fachkräfte von morgen.“ Die Neufassung soll nach dem Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Freiburg und der erforderlichen Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde in Kraft treten. Der bisherige Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2018 wird damit abgelöst.