Laster in Märkt: Durchfahrtsverbot wirft Fragen auf

Auf der Märkter Rheinstraße dürfen in eine Richtung keine Laster verkehren.
Marco FrauneSeine Beobachtungen schilderte ein Märkter Bürger in der Ortschaftsratssitzung am Mittwochabend. Das Schild, das auf das Verbot aufmerksam mache, sei Ende November aufgestellt worden. „Es ist meines Erachtens aber schlecht und spät einsehbar“, meinte der Bürger. Es befindet sich an der Rheinstraßenkurve nahe der Abzweigung zur Straße „Im Wörth“. Er sei die Route mit Bürgermeister Lorenz Wehrle abgefahren, berichtete Ortsvorsteher Stefan Hofmann. „Das Schild muss dort stehen“, erklärte er. Ergänzende Schilder seien offensichtlich erforderlich, das sehe er genauso. Da sei die untere Verkehrsbehörde zuständig.
Kontrolle: Polizei zuständig
Nur wenige Lasterfahrer würden sich an das Durchfahrtsverbot halten, berichtete der Märkter Bürger weiter. Er selbst habe 30 regionale Firmen angeschrieben. „Etwa 80 Prozent halten sich dran.“ Dem Rest sei es offenbar egal. „Es gibt Laster, die kommen täglich.“ Der Bürger übermittelt nun regelmäßig Anzeigen an die Polizeiabteilung im Rathaus – rund 60 Stück bisher. „Was hat die Stadt vor?“, fragte der Mann nun. Werde es Kontrollen geben?
Laura Meierfels, die die Sachgebietsleitung Bußgeldstelle inne hat, verwies in der Sitzung zum einen auf den Zusatz „Lieferverkehr frei“ unter dem Verbotsschild. Zum anderen machte sie darauf aufmerksam, dass die Stadt nicht die Kompetenz besitze, den Verkehr anzuhalten. „Die Zuständigkeit liegt bei der Polizei“, betonte sie. Und die Verwaltung könne die Polizei nur um Kontrollen bitten und diese nicht anweisen, ergänzte Ellen Nonnenmacher, die Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts.
Bürger ärgern sich
Zudem interessierte den Bürger, wie es mit dem Durchfahrtsverbot in die Gegenrichtung, also von Eimeldingen kommend, weitergehe. Der dortige Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 8. August ein geplantes Lkw-Verbot ab 7,5 Tonnen mit dem Zusatz Lieferverkehr frei auf der Kreisstraße 6326 in Richtung Märkt mehrheitlich abgelehnt – mit vier zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen. Dass sich Weil am Rhein dem beugen müsse, stieß dem Märkter sauer auf. Auch seine Frau ärgerte sich: „Man kann machen, was man will. Es muss von beiden Seiten sein, das wurde 2023 beschlossen.“
Der Eimeldinger Gemeinderat habe sich nun mal mehrheitlich dagegen verwehrt, entsprechende Schilder aufzustellen, erklärte Ortsvorsteher Hofmann: „Ohne die ist kein Verbot möglich.“ Im Moment müsse Märkt damit leben. „Das ist nicht zufriedenstellend“, gab er zu, verwies aber gleichzeitig darauf, dass der Eimeldinger Rat seine Entscheidung auch begründet hatte.
Die Sicht aus Eimeldingen
Auf Nachfrage unserer Zeitung erinnert der Eimeldinger Bürgermeister Oliver Friebolin, warum der Gemeinderat Bedenken hat: In der Sitzung im August hatte ein Bürger gemeint, dass viele Eimeldinger Radpendler über die Alte Basler Straße bis zum Ende der Nordwestumfahrung und dann auf der Heldelinger Straße ohne Geh- und Radweg über die Autobahn hinweg weiter nach Friedlingen und Basel fahren würden. Durch zusätzliche Laster, die auf die Umfahrung geleitet würden, werde der Arbeitsweg noch gefährlicher. Ohne Radfahrerbrücke bei Haltingen über die A 5 sei das Fahrverbot nicht wirklich durchdacht. Dem pflichtete Gemeinderätin Birgit Pohl bei, selbst Radpendlerin. Viele Berufspendler auf dem Velo würden nicht den längeren Weg über die Märkter Radfahrerbrücke über die A 5 nutzen.
Friebolin ergänzte in der Sitzung, dass die Stadt Weil eine Radfahrbrücke bei Haltingen zur Förderung angemeldet habe, frühester Baubeginn aber wahrscheinlich erst 2026 sei. „Wenn es soweit ist, werden wir uns nicht versperren“, betonte er nun am Redaktionstelefon.