Kandern plant den Bauturbo
: Wo schneller gebaut werden darf – und wo nicht

Der Kanderner Gemeinderat hat einen ersten Entwurf für die Leitlinien zum sogenannten Bauturbo beraten. Diskutiert wurde der Umgang mit bestehenden Bebauungsplänen.
Von
Jan Boller
Kandern
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Der Kanderner Gemeinderat hat einen ersten Entwurf für die Leitlinien zum sogenannten Bauturbo beraten.

Jutta Schütz

Die Leitlinien für den Kanderner „Bauturbo“ nehmen Gestalt an. Ein erster Entwurf wurde im Gemeinderat am Montag zur Vorberatung vorgestellt. Vorausgegangen war die Behandlung des Themas in allen Ortschaftsräten; die Rückmeldungen waren anschließend direkt in den ersten Entwurf eingeflossen, den das Stadtplanungsbüro Stadtbau Lörrach erstellte.

Anhand der einzelnen Ortsteile erläuterte Birgit Fromme von der Stadtbau Lörrach die generelle Systematik des neuen, noch vorläufigen Kartenmaterials. Die Karten zeigten jene Bereiche, in denen der Bauturbo grundsätzlich zur Anwendung kommen könnte.

Dabei wurde deutlich, dass sich die Möglichkeiten in den einzelnen Ortsteilen unterscheiden. Während in Feuerbach theoretisch eine deutliche Vergrößerung des Siedlungsbereichs möglich wäre, wären in Kandern, Holzen oder Riedlingen vor allem Nachverdichtungen im Innenbereich möglich.

Eine Zustimmung des Rats ist für alle Bauvorhaben notwendig

Der Bauturbo wurde im Herbst 2025 von der Bundesregierung eingeführt, damit Kommunen schneller und unkompliziert für neuen Wohnraum sorgen können. Der Begriff „Bauturbo“ bedeute dabei vor allem eine Beschleunigung der Plan- und Genehmigungsverfahren, erklärte Fromme.

Dabei möchte die Gemeinde die Kontrolle darüber behalten, wie und wo das neue Verfahren in Kandern und seinen Ortsteilen angewendet wird. So möchte die Gemeinde klar festlegen, unter welchen Bedingungen sie bereit ist, ihre Zustimmung zu künftigen Wohnungsneubauten unter Anwendung des Bauturbos zu geben.

Quote für bezahlbaren Raum – aber wie lange?

Darüber hinaus möchte die Gemeinde auch sicherstellen, dass die vorhandenen Flächen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete haben. Generell gelte: Umnutzung geht vor Neubau. „Lieber nachverdichten als in den Außenbereich gehen“, so Fromme. Nachverdichtet werden soll aber nicht überall gleich – in der Kernstadt soll grundsätzlich eine höhere Bebauungsdichte möglich sein als in den Ortsteilen.

In Bereichen wie der Kanderner Altstadt oder den Macke-Gärten soll der Bauturbo gar nicht zur Anwendung kommen, ebenfalls nicht in den Gewerbegebieten. So soll sichergestellt bleiben, dass die Flächen weiterhin für Betriebe zur Verfügung stehen.

Zudem sehen die Leitlinien auch eine Quote für bezahlbaren Wohnraum vor: 20 Prozent der gebauten Wohneinheiten sollen zu höchstens 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden. Bei der Frage, wie lange dieser Wohnraum günstiger bleiben soll, gingen die Vorstellungen im Rat auseinander. Schließlich wurde die Dauer von 30 auf 20 Jahre gesenkt.

Jüngere Bebauungspläne bekommen keinen Turbo

Für Diskussionen sorgte außerdem die Frage, welche bestehenden Bebauungspläne vom Bauturbo ausgenommen werden sollen. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Bebauungspläne, die in den vergangenen sieben Jahren aufgestellt oder geändert wurden, nicht unter die neuen Regelungen fallen.

Hintergrund ist, dass von Bebauungsplänen, die erst vor wenigen Jahren aufgestellt oder geändert wurden, nicht unmittelbar wieder abgewichen werden soll. Bürgermeisterin Simone Penner gab zu bedenken, dass eine Einbeziehung dieser Pläne mit zusätzlicher Verantwortung für Verwaltung und Gemeinderat verbunden wäre.

Jakob Heinrich (CDU) sprach sich hingegen für eine Verkürzung des Zeitraums aus. Mit der Sieben-Jahres-Regel nehme man sich die Chance, Verfahren deutlich zu beschleunigen. Auch solle möglichst vielen Bauwilligen die Nutzung des Bauturbos ermöglicht werden.

Feuerbachs Ortsvorsteher Björn Trupp verwies demgegenüber auf die Gefahr von Unverständnis bei Bürgern, die sich in den vergangenen Jahren strikt an bestehende Bebauungspläne hätten halten müssen. Würden diese nun durch den Bauturbo teilweise ausgehebelt, könnten sich Betroffene benachteiligt fühlen.

Für eine Verlängerung des Zeitraums sprach sich niemand aus. Neun Ratsmitglieder votierten dafür, die Sieben-Jahres-Regel beizubehalten, drei sprachen sich für eine Verkürzung aus, eine Person enthielt sich. Die abschließende Beschlussfassung ist für die kommende Gemeinderatssitzung am 20. Juli vorgesehen.

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