Hundesteuer in Bad Bellingen
: Wer Kampfhunde hält, zahlt im Kurort künftig deutlich mehr

Der Bad Bellinger Gemeinderat erhöht die Hundesteuer – Kampfhunde kosten demnächst mehr als zehnmal so viel wie bisher.
Von
Claudia Bötsch
Bad Bellingen
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Unter anderem Staffordshire Bullterrier stehen auf der Liste der sogenannten Kampfhunde.

Pixabay

Die neue Satzung wurde nach kontroverser Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen. Hundehalter müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen: Ab dem Jahr 2026 beträgt die Steuer 120 Euro (bisher 78 Euro) für einen Ersthund und 240 Euro jährlich für einen Zweithund (bisher 156 Euro). Richtig teuer wird es indes für Besitzer von Kampfhunden, die ein Vielfaches bezahlen müssen.

Bisher wurde bei der Hundesteuer nicht unterschieden, ob es sich um einen Pudel oder einen Bullterrier handelte. Das ändert sich mit der jetzt geänderten Satzung. Künftig beträgt die Steuer für Kampfhunde 1000 Euro pro Jahr, jeder weitere Kampfhund wird mit 2000 Euro jährlich besteuert.

Für  Hundezwinger werden 360 Euro jährlich fällig bei bis zu fünf Tieren, und 720 Euro für bis zu zehn Hunde. Voraussetzung ist die Züchtung rassegleicher Tiere. Steuerfreie Hunde, etwa Blindenhunde oder bestimmte Diensthunde, bleiben von den Änderungen unberührt.

Begründet wurde die Erhöhung der Hundesteuer – die letzte war 2014 – mit gestiegenen Verwaltungs- und Gemeindekosten sowie einer zunehmenden Belastung öffentlicher Flächen durch Hundekot.

Kampfhunde verhindern

Kampfhunde seien „ein Thema, das immer mehr um sich greift“, meinte Bürgermeister Carsten Vogelpohl. Dem wolle die Gemeinde gegensteuern. Es gehe darum, gewisse Hürden bei der Kampfhundehaltung aufzubauen, hieß es in der Sitzung. Wichtig sei der Gemeinde zudem, weitere Kampfhunde zu verhindern. So sollen Neubürger über die neue Hundesteuer informiert werden. Bezweckt werde damit, „den einen oder anderen vielleicht zum Umdenken zu bewegen“, meinte dazu Hauptamtsleiterin Sandrine Jordan auf Nachfrage unserer Zeitung.

In diesem Zusammenhang berichtete Vogelpohl von einem Kampfhund, mit dem die Gemeinde bereits über zwei Jahre Ärger habe.

Hohe Kosten für Gemeinde

Der Hund, ein American Staffordshire Terrier, war im Mai 2023 von der Gemeinde beschlagnahmt worden, weil dem Besitzer ein Halteverbot auferlegt worden war – vorausgegangen war ein Beißvorfall, außerdem fehlte der erforderliche Wesenstest. Nach einem halben Jahr ging der Hund in den Besitz der Gemeinde über, die somit seit Ende 2023 für das Tier aufkommen muss.

Dieser Kampfhund verursache hohe Kosten, machte Vogelpohl deutlich. Neben Kosten für Unterbringung und Futter im Freiburger Tierheim (rund 600 Euro pro Monat) stünden ein bis zweimal die Woche Vorbereitungen auf den Wesenstest mit einem Hundetrainer an, die nochmals mit etwa 200 Euro pro Sitzung zu Buche schlagen. Laut seinen Trainern entwickele sich der Hund indes sehr gut, so dass der Test demnächst stattfinden könne. Die Gemeinde hofft, dass das Tier den Test besteht und anschließend schnell an einen neuen Besitzer vermittelt werden kann. Aktuell leben in der Gemeinde Bad Bellingen vier Kampfhunde, wie die Verwaltung auf Nachfrage von Simone Scheffelmaier (SPD) mitteilte.

Frage: Hund oder Halter?

Mit der neuen Satzung nicht einverstanden zeigte sich Tim Wessel (SPD). „Erfahrungsgemäß ist das Problem nicht der Hund, sondern der Besitzer“, meinte er. „Fast jeder Hund kann zur Waffe gemacht werden“, war Wessel überzeugt. Er fand es „viel zielführender“ einen generellen Hundeführerschein einzuführen und schlug vor, eine erhöhte Hundesteuer nur zu verlangen, wenn ein solcher Hundeführerschein nicht vorliege. Der SPD-Gemeinderat störte sich generell an der Kategorisierung in Kampfhunde. „Das sagt nichts über das Tier und sein Aggressionspotenzial aus.“ Bürgermeister Vogelpohl widersprach und hielt dagegen, dass sich „bei einem Rauhaardackel die Bedrohung in Grenzen hält“.

Hauptamtsleiterin Jordan stellte klar, dass Kampfhunde beziehungsweise sogenannte Listenhunde einen Wesenstest absolvieren müssen, um die Erlaubnis zur Haltung zu erhalten. Nach der Kampfhundeverordnung seien zudem besondere Halterpflichten wie Leinen- und Maulkorbzwang zu beachten. Einen generellen Hundeführerschein durchzusetzen, sei indes schwierig.

Satzung beschlossen

Zustimmung erhielt Wessel von Marco Maier (SPD), der ebenfalls der Meinung war, dass Kampfhunde zu unrecht stigmatisiert würden. „Der Halter ist das Problem, nicht das Tier“, betonten auch Anett Jakobs (Freie Wähler) und Wolfgang Müller (Freie Wähler). Es sei keine Frage der Rasse beziehungsweise, ob es sich um einen Kampfhund handele, sondern nach Halter und Erziehung, hielt Müller fest. Wessels Antrag, die Satzung entsprechend zu ändern, wurde letztlich aber mehrheitlich abgelehnt.

„Ich finde die neue Satzung gut und genau richtig“, betonte Florian Wunderlin (CDU). Das sah auch das Gros des Gemeinderats so: Die geänderte Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wurde schließlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen.

Was ist ein Kampfhund?

Kampfhunde
sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht, heißt es im neu aufgenommenen Passus in der geänderten Hundesteuersatzung. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift in Verbindung mit Paragraph 1 der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff oder Tosa Inu. Ebenfalls gelten bestimmte Hunderassen als Kampfhunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Haltung eine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren vermutet wird, heißt es im Paragraph 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bad Bellingen.

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