Gemeinderat Schliengen
: Das Land soll stärker bezuschussen

Eine Kostenbeteiligung an der Generalsanierung der Alemannen-Realschule in Müllheim wird es aus Schliengen vorerst nicht geben.
Von
Jasmin Soltani
Schliengen
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Mehr als die Hälfte der Schüler der Müllheimer Alemannen-Realschule kommen aus den Umlandgemeinden.

Jasmin Soltani

Die Alemannen-Realschule wird seit Sommer 2021 umfangreich saniert, bis zum Jahresende soll die Maßnahme abgeschlossen sein. Aktueller Kostenpunkt: gut 24 Millionen Euro, zuzüglich 2,6 Millionen Euro für Möblierung und Ausstattung. Nach Abzug aller gewährten Zuschüsse einschließlich des aktuellen Landeszustupfs weil auch viele Schüler aus Umlandgemeinden die Alemannen-Realschule besuchen, sollen die Umlandskommunen insgesamt neun Millionen Euro zu den Sanierungskosten beitragen. Den Schliengener Anteil beziffert Müllheim entsprechend einer Schülerquote von acht Prozent in den vergangenen zehn Jahren auf rund 740 000 Euro. Weitere Gemeinden, die an den Kosten beteiligt werden sollen, sind Kandern, Neuenburg, Auggen, Badenweiler, Bad Bellingen, Malsburg-Marzell, Sulzburg und Buggingen.

Die Position Müllheims

Die Stadt Müllheim beruft sich bei ihrem Vorgehen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2022, wonach eine Kostenbeteiligung von Umlandkommunen eingefordert werden kann, wenn Kinder aus diesen Gemeinden die Standortschule besuchen. Insbesondere ab einem Anteil von 30 Prozent an auswärtigen Schülern wird das gemeinsame Erfüllen von Schulträgeraufgaben als dringlich angesehen.

An der Alemannen-Realschule liegt dieser Anteil bei über 50 Prozent, 25 Prozent kommen aus dem Landkreis Lörrach, 21 Prozent aus benachbarten Gemeindeverwaltungsverbänden. Angesichts der hohen Investitionskosten in die Müllheimer Schulzentren sieht der Gemeinderat deshalb das dringende Bedürfnis, mit den Umlandgemeinden eine öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung für jede Schulinvestition abzuschließen, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Schliengens Sicht der Dinge

Die neun Umlandgemeinden, die im vorigen Jahr entsprechende Post aus Müllheim bekommen hatten, hatten sich untereinander abgestimmt und anwaltlich beraten lassen. Die Entscheidungen sind noch nicht überall gefallen. In Schliengen hatte die Verwaltung zwei Varianten vorgeschlagen: die grundsätzliche Ablehnung einer Kostenbeteiligung, so wie nun vom Gemeinderat beschlossen oder ergebnisoffene Kooperationsgespräche mit anwaltlicher Hilfe und dem Ziel einer Vereinbarung, über die der Gemeinderat entscheiden sollte. Inhaltlich sah Bürgermeister Christian Renkert noch einige „Luft nach oben“. So sei die von Müllheim angegebene Schülerzahl aus Schliengen zu hinterfragen, zumal sie in den letzten Jahren, nach dem ausgebauten schulpädagogischen Konzept an der Hebelschule stark rückgängig sei – von 18 im Schuljahr 2017/18 auf sechs bis zwei Schülern in vergangenen beiden Schuljahren. Verhandelbar sei sicher auch der prozentuale Standortvorteil, bei dem Müllheim an die unterste mögliche Grenze von fünf gegangen sei, die Spanne reiche aber bis 15 Prozent. Auch die ehemalige Nutzung einiger Schulräume durch das vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald getragene Gymnasium, die Verteilungsfähigkeit der Möblierungskosten und der Zeitraum für die Zahlung der Beteiligungskosten müssten ausgehandelt werden.

Land soll bezuschussen

Schließlich verwies Renkert auf das gemeinsame Schreiben aller betroffenen Kommunen an das Kultusministerium Baden-Württemberg in dem sie eine politische Lösung fordern. Mittlerweile hat das Ministerium reagiert, die Schulförderung für künftige Projekte soll erhöht werden. Zudem gebe es Anzeichen dafür, dass auch Altfälle – wie im Falle Müllheim – berücksichtigt werden könnten. Darauf hatten Städte- und Gemeindetag gedrängt, so Renkert. Nach neuesten Informationen auf die Timo Hemmer im Ratsrund aufmerksam machte, könnte die Entscheidung in absehbarer Zeit fallen.

Der Schliengener Ratsrund hat denn auch – bei einer Gegenstimme – dieser Forderung des Städte- und Gemeindetags nach einer Kompensation durch Landeszuschüsse gestimmt, die die Anteile der auswärtigen Schüler stärker berücksichtigt.

Die grundsätzliche Ablehnung einer Kostenbeteiligung machten die Räte bei der Diskussion vor allem daran fest, keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen. Thomas Schneider (FW) und Karsten Willmann (Grüne) befürchteten, dass dann jede Schulträgerkommune auf die Idee kämen, Kosten auf andere abzuwälzen. Andreas Schlageter (SPD) erinnerte an die pädagogische Entwicklung der Hebelschule, die inzwischen auswärtige Schüler auch aus Müllheim anziehe: „eigentlich eine Patt-Situation“.

Timo Hemmer verwies zudem darauf, dass es bei dem viel zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Falle Geislingen um eine Forderung vor einem Baubeginn ginge, anders als in Müllheim. Es gebe auch Urteile, die eine nachträgliche Beteiligung erlauben, berichtete Renkert. Auch Fragen zur Kostenverteilung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beschäftigten die Räte, falls eine Kooperation nicht auf freiwilliger Basis zustande käme sondern eingeklagt würde. Elf Räte sprachen sich am Ende dennoch gegen Kooperationsverhandlungen aus. Nach dem Motto: „Erst ablehnen, bei Gegendruck kann man immer noch verhandeln“, wie es Bodo Zimmermann (CDU) formulierte.