Gemeinderat in Grenzach-Wyhlen: Bebauungsplan „Zielmatten“ wird angepasst

Da schon Gewächshäuser auf dem Betriebsgelände der Gärtnerei vorhanden sind, sollen künftig derartige Neubauten ebenfalls möglich sein.
Rolf RombachNun wird nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats dieser eine Teilaufhebung erhalten. Grund ist der Wunsch einer Gärtnerei in der Hasenrichte, ein Gewächshaus neu zu errichten.
Bürgermeister Tobias Benz stellte in der Sitzung des Gemeinderats klar, dass dies unabhängig der Person des Antragstellers (Gemeinderat Ralf Blubacher, FDP) zu erfolgen habe, um den Betriebsstandort in der Gemeinde längerfristig zu sichern. Da sich das Grundstück im Störfallradius des BASF-Werkes befindet, wurde auch ein Fachgutachten von 2020 als Entscheidungsgrundlage miteinbezogen.
Mit Verweis auf das Baugesetzbuch sollten Vorhaben, die der Erneuerung oder Erweiterung eines Gewerbe- oder Handwerksbetriebes dienen, ermöglicht werden. Ursprünglich sah der im vergangenen Jahr verabschiedete Bebauungsplan ein Wohngebiet mit fünf Baufenstern auf dem betroffenen Gebiet vor.
Das inzwischen entfernte alte Gewächshaus kann unter diesen Bedingungen allerdings nicht erneuert werden. Mit der erneuten Überarbeitung sollen später Bauvorhaben zulässig sein, die sich in die Umgebung einfügen.
Verbunden mit dem Aufstellungsbeschluss der Teilaufhebung ist der Auftrag an die Gemeindeverwaltung, mit dem Vorhabenträger eine Kostenübernahmevereinbarung über den zu erwartenden Betrag von rund 10 000 Euro zu schließen.