Gemeinderat Efringen-Kirchen: Rat gibt grünes Licht für Offenlage

Der Geltungsbereich ist schwarz umrandet. Dort will die Unternehmensgruppe Aldi Süd einen Markt bauen – auch ein DM-Markt soll kommen.
ZVg/fsp.stadtplanungStadtplanerin Stefanie Burg stellte in der Gemeinderatssitzung am Montag die baurechtlichen Hintergründe dar. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Vollenburg-West“ gefasst und billigte den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes und der zugehörigen Bauvorschriften und gab grünes Licht für die Offenlage.
Es handelt sich um einen knapp 1,9 Hektar großen Geltungsbereich im Süden des Ortsteils Kleinkems, gelegen zwischen der A 5 und der Rheinstraße. Dort wollen sich der Discounter Aldi und die Drogeriekette DM mit jeweils einem Markt ansiedeln, wofür der Bebauungsplan geändert werden muss. Zwischen den beiden Gebäuden sollen knapp 100 Kundenparkplätze entstehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2011 und wurde schon einmal geändert, demnach handelt es sich um die zweite Bebauungsplanänderung.
Bauvoranfrage erfolgte 2020
Die Unternehmensgruppe Aldi Süd hatte 2020 eine Bauvoranfrage zur Ansiedlung eines Aldi- und eines DM-Marktes auf dem Flurstück 3187/8 gestellt, die positiv beschieden wurde. Diese Voranfrage diente als Grundlage für die weiteren Überlegungen zur Bebauungsplanänderung. Weil der Bebauungsplan keinen Anschluss an die Kreisstraße vorsah, hatte das Ingenieurbüro Diemer Wackenhuth Diewald (dwd ) eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt.
Das Ergebnis: Ein zunächst angedachter Verkehrskreisel würde zu viel Fläche in Anspruch nehmen und wäre zu teuer. Stattdessen sieht die aktuelle Planung nun eine Aufweitung der Kreisstraße vor, um Platz für eine Linksabbiegerspur und einen einfachen Anschluss an die Rheinstraße zu schaffen.
Beschleunigtes Verfahren
Um dafür das erforderliche Planungsrecht zu schaffen, muss der bestehende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Vollenburg-West“ entsprechend geändert werden.
Die zweite Änderung des Bebauungsplans kann laut Burg „im beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. „Beschleunigtes Verfahren“ bedeutet auch, dass die Fachbehörden nur einmal eingebunden werden müssten.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Efringen-Kirchen größtenteils als gewerbliche Baufläche dargestellt, so dass die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Eine südlich angrenzende Teilfläche (LÖ Hotel) wurde in den Änderungsbereich mitaufgenommen und wurde zum eingeschränkten Gewerbegebiet deklariert.
Wall wird durchbrochen
Für die Änderung wird das sogenannte Deckblattverfahren angewandt: Der Bebauungsplan bleibt bestehen, lediglich die Änderungen im Geltungsbereich werden durch ein „Deckblatt“ überlagert. An der Stelle des neuen Straßenanschlusses wird der bestehende Wall durchbrochen – das Material werde genutzt, um den Wall im Süden zu verlängern. Die ökologischen Vorschriften wie der Artenschutz werden eingehalten.
Aldi und DM werden zwei frei stehende Werbeanlagen errichten. Die schalltechnische Untersuchung habe ergeben, dass der Aldi-Markt einen gewissen Schallschutz schaffe, die Parkplätze seien eher das Problem. Eine Vereinbarkeit mit den angrenzenden Wohnungen aber sei gegeben.