Endlich ein neuer Bebauungsplan: Mehr Schutz für Lörracher Gewerbebetriebe westlich der Schwarzwaldstraße

Der Bebauungsplan „Westlich Schwarzwaldstraße“ regelt die örtlichen Bauvorschriften und damit das künftige Miteinander von Wohnnutzung und Gewerbe in diesen innenstadtnahen Quartieren.
Kristoff MellerDas weiträumige Gebiet westlich der Schwarzwaldstraße wird – in etwa – von Grether-, Blücher- und Kolpingstraße eingefasst. Dort wurde der für Lörrach charakteristische Wohnraumbedarf an der Transformationstendenz vom Mischgebiet zum „Allgemeinen Wohngebiet“ deutlich.
„Mehrere Betriebe abgewandert.“
Steigende Bodenpreise sowie die Interessen von Eigentümern und Investoren hätten dazu geführt, dass in diesen innenstadtnahen Quartieren „mehrere Betriebe abwanderten und Flächen überwiegend mit Wohngebäuden bebaut wurden“, erläutern die Fachbereichsleiter Gerd Haasis und Alexander Nöltner in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat.
Was das Problem verschärft: Dieser allmähliche Wandel vom klassischen Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet kann mit erhöhten Schutzansprüchen für die Wohnbebauung und in der Folge mit Verträglichkeitskonflikten zwischen Gewerbe und Wohnen einher gehen. Was wiederum die Rahmenbedingungen für das ortsansässige Gewerbe im gesamten Umfeld weiter verschlechtern kann. Dieser Entwicklung wollte die Stadt entgegentreten.
Schon Ende 2018 wurde im Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Ein Prozess, so die Stadt, der sich aufgrund der spezifischen Gemengelage als sehr komplex erwies. Nun aber wurde mit dem Satzungsbeschluss im Gemeinderat der finale formelle Akt vollzogen und baurechtlich festgezurrt. „Endlich!“, könnte man sagen, denn: Die dort verhängte Veränderungssperre ist bereits seit längerem ausgelaufen.
Gesicherter Platz für gewerbliche Nutzung
Im Zusammenhang mit dem Ziel einer gemischten Nutzung sind insbesondere Erdgeschosszonen sowie Bereiche entlang der Schwarzwaldstraße fürs Gewerbe vorgesehen. Zudem sollen Nachverdichtungspotenziale für Wohnungen geprüft werden.
Die Bearbeitung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften war begleitet von Abstimmungsprozessen zu Geräuschimmissionen: Dies führte, so die Vorlage, zu einer Untergliederung der baulichen Nutzungsart in vier Quartiere. Angestrebt werde eine „differenzierte Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzungen“ in diesen Quartieren.
Balance von Wohnnutzung und Gewerbe
Das Gebiet ist bereits überwiegend bebaut. Kleinere Teilbereiche sind aufgrund des Bestands bereits einem „Allgemeinen Wohngebiet“ zuzuordnen. Das für das überwiegende Areal festgesetzte „Urbane Gebiet“ ist je nach Umfang und Verortung der zulässigen Wohnnutzungsanteile und der gewerblichen Nutzung gegliedert.