Bessere Planungssicherheit: Die Kandertal-S-Bahn kommt ein Stück näher

Zu besonderen Anlässen hat es auch schon der eine oder andere moderne Triebwagen ins Kandertal geschafft.
Denis Bozbag- Baden-Württemberg erkennt die Kandertalstrecke als S-Bahn-Potenzial an.
- Der Landkreis Lörrach sieht frühere Zusagen des Landes damit bestätigt.
- Landrätin Dammann: Die jüngste Unsicherheit sei ausgeräumt, die Wendung kam unerwartet.
- Der Kreistag beschloss im Herbst 2025: Start gemeinsamer Planungen von Haltingen bis Kandern.
- Das Land soll die Hälfte der Planungskosten tragen – Details klärt der Zweckverband mit dem Ministerium.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Den Landkreis Lörrach freut sehr, dass das Land Baden-Württemberg die Potenziale der Kandertalstrecke für eine Reaktivierung als S-Bahn definitiv anerkannt habe, heißt es in einer Pressemitteilung. So würden mit der aktuellen Entscheidung des Landesverkehrsministeriums frühere Zusagen des Landes gegenüber den Kommunen in der Region positiv bestätigt. Landrätin Marion Dammann: „Ich bin hocherfreut, dass die zwischenzeitliche Unsicherheit, die die Beratungen des Umweltausschusses des Kreistags am 7. Oktober geprägt hat, ausgeräumt wurde. Für uns war diese rasche Wendung nicht absehbar.“
Die Grundsatzentscheidung des Kreistags vom Herbst 2025 sei klar: Der Landkreis biete den Städten und Gemeinden an der Strecke von Haltingen bis Kandern an, gemeinsam die Planungsarbeiten aufzunehmen. Dabei gehe es um die ersten beiden Planungsphasen, in denen Voruntersuchungen angestellt und eine Vorplanung für das Projekt erarbeitet werden. Die vom Kreistag festgelegte Voraussetzung, dass das Land die Hälfte des Planungsaufwands übernimmt, scheint nun erfüllt zu sein. Die Details hierfür sollen zwischen dem Zweckverband Regio-S-Bahn 2030, der mit dem Projekt beauftragt werden soll, und dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg geklärt werden.
Zum weiteren Vorgehen: Das ursprünglich gegenüber dem Landkreis und den Städten und Gemeinden kommunizierte Zeitfenster für einen gemeinsamen Start in das Projekt besteht nicht weiter. Dieses wäre nur bei einer verbindlichen Übereinkunft zu Beginn des Jahres 2026 gegeben und haltbar gewesen. Welche Schritte in dem Projekt im Jahr 2027 gegangen werden sollen, ist nun mit den beteiligten Städten und Gemeinden und mit dem Kreistag abzustimmen. Dabei kann eine Rolle spielen, wie sich die dramatische Entwicklung der kommunalen Haushalte zu den freiwilligen Leistungen verhält. Die Kreisverwaltung wird den Gremien dazu einen Vorschlag einschließlich eines neuen Projekt- und Kostenplans unterbreiten.
