Bedarf derzeit gedeckt
: Ganztagsbetreuung für Grundschüler im Kreis Lörrach beschäftigt die Politik

Im Landkreis Lörrach wird der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen erfüllt. Zumindest vorerst, denn bisher betrifft die Regel nur die Erstklässler.
Von
Willi Adam
Kreis Lörrach
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Für mehr als 1100 Erstklässler mussten Betreuungsmöglichkeiten bis 14 Uhr bereitgestellt werden.

Für mehr als 1100 Erstklässler mussten Betreuungsmöglichkeiten bis 14 Uhr bereitgestellt werden.

Carsten Koall/dpa
  • Landkreis Lörrach erfüllt den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler.
  • Bedarf ist gedeckt – Kommunen stoßen organisatorisch und finanziell an Grenzen.
  • Der Anspruch gilt seit August und wächst jährlich, bis 2029/30 alle Grundschüler erfasst sind.
  • Er umfasst einen Platz, nicht Kostenfreiheit: Unterstützung greift bei Zahlungsproblemen.
  • Angebote reichen von verlässlicher Grundschule über Hort bis Ganztagsschule; Wege können zumutbar sein.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Seit Beginn dieses Schuljahres haben Eltern von Erstklässlern einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung von acht Stunden täglich, sei es an Ganztagsschulen, an sogenannten verlässlichen Grundschulen oder in einem Hort. Im Landkreis Lörrach kann derzeit der Bedarf gedeckt werden. Das geht aus einer Aufstellung hervor, die vom Sozialdezernat des Landkreises im Jugendhilfeausschuss präsentiert hat. Sowohl vonseiten der Kreisverwaltung als auch aus den Reihen der Kreisräte wurde betont, dass die Kommunen dafür organisatorisch und finanziell an ihre Grenzen gegangen seien.

Landrätin Marion Dammann kommentierte die Entwicklung deshalb mit dem wiederholten Hinweis auf die Lücke, die zwischen den Anforderungen an die Kommunen und deren finanzieller Ausstattung klafft. Der Rechtsanspruch sei gut und wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Doch die 68 Prozent der Kosten, die den Kommunen erstattet werden – das entspricht einem Betrag von 4,12 Euro pro Kind und Betreuungsstunde – decken in der Regel nicht den tatsächlichen Aufwand.

Der neue Rechtsanspruch gilt seit August und er betrifft in diesem Schuljahr lediglich die Erstklässler. In den Folgejahren kommen jeweils die neu eingeschulten Kinder hinzu, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschüler ein Rechtsanspruch besteht. Adressat für den Rechtsanspruch ist der Landkreis, für die Plätze müssen die Kommunen sorgen. Im Gesetz ist von einer „zumutbaren Entfernung“ die Rede.

Was das genau heißt, muss im Zweifelsfall erst noch gerichtlich geklärt werden. Klar ist jedoch, dass Eltern nicht erwarten können, direkt in ihrem Wohnort einen Betreuungsplatz zu bekommen. Auch bei der Betreuungsform gibt es Spielräume. Es muss deshalb nicht zwingend eine Ganztagsschule vor Ort sein. Zulässig sind auch kommunale Angebote, landläufig verlässliche Grundschule genannt. Dabei sorgen die Schulträgergemeinden für zusätzliche – und kostenpflichtige – Betreuungsstunden. Schließlich ist es auch möglich, den gesetzlichen Anspruch durch die Unterbringung in einem Schülerhort zu erfüllen. Letztere zwei Angebote sind kostenpflichtig, was aber bei dieser Thematik unerheblich ist.

Rechtsanspruch bezieht sich nicht auf Kostenfreiheit

Der Rechtsanspruch bezieht sich nur auf den Platz, nicht auf Kostenfreiheit. Sind Eltern nicht in der Lage, die ihre Anteile aufzubringen, greifen die üblichen Unterstützungsangebote. Im Landkreis Lörrach spielen die kommunalen Betreuungsangebote die größte Rolle, es gibt sie in 22 Städten und Gemeinden. Reguläre Ganztagsgrundschulen existieren in neun Kommunen an 18 Standorten. Jeweils drei Kommunen greifen auf die Variante Hort zurück oder bringen die betroffenen Erstklässler in einer altersgemischten KiTa unter. In der Praxis erfolgt die Bedarfsermittlung im Frühjahr, wenn die Eltern ihre Kinder für die Betreuung im folgenden Schuljahr anmelden müssen. Demnach mussten 2026/27 für mehr als 1100 Erstklässler Betreuungsmöglichkeiten bis 14 Uhr bereitgestellt werden, für etwa 750 Kinder wurde eine Betreuung bis 17.30 Uhr angefragt.

Kommune muss Warteliste führen

Nach der Auflistung des Landratsamtes wird der Kreis insgesamt den Anforderungen gerecht. Eine kleine Einschränkung gibt es im Bereich Lörrach/Steinen/Inzlingen, wo eine nicht genannte Kommune eine Warteliste führen muss. In diesem Schuljahr ist das aber nicht rechtsrelevant, weil auf der Liste nur Schüler höherer Klassen stehen, die keinen Rechtsanspruch haben. In der Diskussion lobten die politischen Vertreter im Ausschuss die Anstrengungen der Kommunen, verbunden mit der Sorge (Leon Intveen, SPD), ob das Geld, das der Bund über die Länder bereitstellt, tatsächlich bei den Städten und Gemeinden ankomme. Bernhard Escher (CDU) hat neben der Würdigung bisheriger Anstrengungen „allergrößtes Bauchweh“ mit Blick auf die kommenden Jahre und auf die Ferienzeiten, die der Gesetzgeber auf 20 Tage beschränkt hat.

Finanznot des Kreises ist Thema

Auch Margarete Kurfeß (Grüne) meinte, hinsichtlich der Ferien müsse man nachbessern. Sie warf außerdem die Frage auf, ob die Jugendhilfe tatsächlich diejenigen erreiche, die kostenpflichtige Angebote nicht bezahlen können. Aus den Reihen der Verbände kam der Hinweis auf einen finanzpolitischen Widerspruch. Jörg Mauch, der die evangelische Jugendarbeit im Ausschuss vertritt, sagte, in den Ferienzeiten komme es nun auf die Freizeitangebote der Verbände an, die an anderer Stelle jedoch wegen der Finanznot des Kreises von Kürzungen bedroht seien.