Bahnunterführung Wyhlen
: RP verweist auf Sicherheitsanforderungen

Die Freiburger Behörde verteidigt die gewählte Regelung und bittet um Beachtung.
Von
red/pm
Grenzach Wyhlen
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Das Freiburger Regierungspräsidium verteidigt die bereits eingeleiteten Sperrungen in Wyhlen.

Heinz Vollmar

Der Zeitpunkt der Sperrung des Geh- und Radwegs entlang des Naturschutzgebietes Altrhein sei in einer gemeinsamen Verkehrsbesprechung mit der Baufirma der unteren Straßenverkehrsbehörde und dem Regierungspräsidium festgelegt, heißt es in einer Mitteilung.

Hintergrund war, dass Nutzer sich nicht an geltende Sperrungen gehalten haben (wir haben berichtet). Ziel dieser Entscheidung sei zum einen, für die Verkehrsteilnehmenden eine Geh- und Radwegumleitung vor Ort zu signalisieren, die während nahezu der Gesamtbauzeit von über zwei Jahren bestehen bleibt und somit Verwirrung bezüglich unterschiedlicher Verkehrsführungen zu verhindern, heißt es.

Desweiteren steht der Baufirma vertraglich das gesamte Baufeld zwischen der Straße Am Wasserkraftwerk und dem Bahnübergang Herten zur Bauausführung zur Verfügung. Hierbei kann es, auch wenn bis dato noch keine Baumaßnahmen im Bereich des Geh- und Radwegs ersichtlich sind, auch immer wieder zu kurzfristigen Überfahrten mit Baumaschinen oder Arbeiten im Nahbereich, sodass zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer die Sperrung des Geh- und Radwegs notwendig ist, teilt das RP mit. Es sei im Interesse der Sicherheit der Nutzer, die Sperrungen und Durchfahrtsbeschränkungen zu beachten.