Anzeigen und Bußgelder
: Für Autofahrer hagelte es in Birsfelden 39.400 Bußen

Die automatisierte Durchfahrtskontrolle in Birsfelden beschert der Gemeinde rund drei Millionen Franken an Bußgeldern.
Von
Michael Werndorff
Birsfelden
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Bis zur Einführung der Kontrolle herrschten in Birsfelder Quartierstraßen zeitweise Fahrverbote.

Bis zur Einführung der Kontrolle herrschten in Birsfelder Quartierstraßen zeitweise Fahrverbote.

Emkanicepic/Pixabay
  • Birsfelden kassiert rund 39.400 Bußen – Einnahmen etwa drei Millionen Franken.
  • Seit einem Jahr läuft eine kameraüberwachte Durchfahrtskontrolle in Quartierstraßen.
  • Laut Gemeinde sank der Verkehr um 13 bis 38 Prozent, neue Messungen folgen.
  • Berechtigt sind registrierte Fahrzeuge, Ausnahmen gelten ab 15 Minuten und Bringfahrten.
  • Rechtmäßigkeit ist umstritten, Klärung liegt bei Gerichten bis hin zum Bundesgericht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Seit einem Jahr gilt in Birsfelden eine kameraüberwachte Durchfahrtskontrolle. Die Regelung hat der Gemeinde einen Millionenbetrag in die Kasse gespült. Rund 39.400 Bußen hat die Gemeinde verbucht, wie die Onlineplattform „20 Minuten“ jetzt berichtete.

Die Bußgeldeinnahmen belaufen sich auf etwa drei Millionen Franken. Der Verkehr in den Quartieren hat laut Gemeinde um 13 bis 38 Prozent abgenommen. „Die Messungen nach rund drei Monaten haben gezeigt, dass der Verkehr zwischen 13 Prozent und 38 Prozent abgenommen hat“, erklärt Gemeindeverwalter Martin Schürmann gegenüber der Onlineplattform. In den kommenden Wochen sollen erneut Messungen durchgeführt werden.

Die Durchfahrtskontrolle soll dafür sorgen, dass nur berechtigte Fahrzeuge durch bestimmte Quartierstraßen fahren. Dabei werden Kameras verwendet, die die Kennzeichen der Fahrzeuge erfassen und mit einer Liste der Berechtigten abgleichen, wie die Gemeinde erklärt.

Und: Ausgenommen sind auch Fahrzeuge, die länger als 15 Minuten im Gebiet verweilen, sowie sogenannte Bringfahrten. Bis zur Einführung der automatisierten Kontrolle herrschten zeitweise Fahrverbote, seit 2016 wurden Polizeikontrollen durchgeführt, doch die Verkehrsbelastung blieb. Das Verkehrsregime war ab der Einführung umstritten und stand in der Kritik.

Politiker melden sich zu Wort

Politiker von verschiedenen Parteien bemängelten unter anderem die Höhe der Bußen oder den Datenschutz. Kurz nach Einführung prüfte der Regierungsrat, ob die Durchfahrtskontrolle rechtens ist. Und: Es meldete sich auch der Schweizer Bundesrat zu Wort, nachdem SVP-Nationalrat Thomas de Courten einen entsprechenden Vorstoß eingereicht hatte.

Unter anderem wollte der Politiker wissen, weshalb der Bundesrat eine Bußenpraxis toleriert, „die offensichtlich einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellt“. Aus der Antwort geht hervor, dass die neue Verkehrsordnung der Gemeinde rechtlich auf tönernen Füßen steht. Demnach erlässt der Bund lediglich die Vorschriften, insbesondere im Straßenverkehrsgesetz sowie die Vorgaben für die Beschilderung.

Gerichte sind gefragt

Kantone und Gemeinden sind derweil für die Umsetzung zuständig. „Die Kontrolle, ob die Kantone den Vollzug ordnungsgemäß und gesetzeskonform wahrnehmen, obliegt der gerichtlichen Überprüfung, letztinstanzlich durch das Bundesgericht“, heißt es weiter. Birsfelden habe immer betont, dass das Vorgehen rechtlich abgesichert sei. Den Beweis dafür sei sie aber schuldig geblieben, zeigte sich der SVP-Politiker überzeugt. Im Januar hatte die Gemeinde erklärt, dass es zum damaligen Zeitpunkt keine abschließende Entscheidung zum System gebe. Ob der Kanton das Straßenverkehrsgesetz richtig umsetzt, muss noch gerichtlich geklärt werden. Dass der Bundesrat im Frühjahr auf den Rechtsweg verwies, sah der Touring Club Schweiz (TCS) als Teilerfolg. Er gab an, betroffenen Mitgliedern bei Einsprachen sogar bis vors Bundesgericht helfen zu wollen.