Ab 1. August geht es los
: Rheinfelden verschärft die Parkbewirtschaftung

Die Geltungsbereiche in Rheinfelden werden ausgedehnt und die Preise erhöht.
Von
red/pm
Rheinfelden
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Dominic Rago und OB Klaus Eberhardt erläuterten 2018 die Handhabung der Parkscheinautomaten.

zVg/Stadt Rheinfelöen

Bereits im Zuge der Haushaltsberatungen hatte der Gemeinderat den „Grundsatzbeschluss“ gefasst, sowohl die Parkraumbewirtschaftung als auch das Bewohnerparken auszudehnen und gleichzeitig die jeweiligen Gebühren anzupassen, heißt es in einer Mitteilung.

Ende Februar beschloss das Gremium, den Wechsel von der bisherigen 30-Minuten-Taktung auf eine 20-Minuten-Taktung – unter Beibehaltung der sogenannten „Brötchentaste“ (das heißt, die ersten 20 Minuten sind kostenfrei), die Ausdehnung der zahlungspflichtigen Parkplätze in der Innenstadt sowie die Ausweitung der Zone mit Parkscheibenpflicht. Die Jahresgebühr für das Bewohnerparken wurde auf 120 Euro angehoben.

Nachdem die erforderlichen Vorarbeiten – Bestellung von Schildern und Parkscheinautomaten – abgeschlossen sind, wird es nun konkret. Seit einigen Tagen sind die Mitarbeiter der Technischen Dienste dabei, die Straßen, in denen zukünftig neu eine Parkscheibenpflicht gilt, zu beschildern. Hierzu zählen die Eichamtstraße, Hebelstraße, Werderstraße, Goethestraße, Hardtstraße, Cesar-Stünzi-Straße sowie die Schillerstraße. Hier gilt dann werktags von 8 bis 18 Uhr eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden mit Ausnahme der Parkplätze am Campus, hier gilt eine Höchstparkdauer von vier Stunden.

In den nächsten Wochen werden in einem zweiten Schritt in der Hebelstraße, Müßmattstraße, Fritz-Rössler-Straße, Kronenstraße und Karl-Fürstenberg-Straße die Parkscheinautomaten installiert. Die Regelungen gelten ab 1. August.