„Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“
: Die Ettenheimer Verwaltung und der Rat kritisieren Bürgerbegehren scharf

Die Stadt Ettenheim und alle Fraktionen des Gemeinderats reagieren in einer Stellungnahme mit Unverständnis auf das Vorgehen der Bürgerbegehren-Initiatoren.
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(red/mw)
Ettenheim
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Aus dem Ettenheimer Rathaus kommt Kritik zum Bürgerbegehren.

Ehrlich

Das von rund 1500 Menschen unterzeichnete Bürgerbegehren zum Thema „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ schlägt in Ettenheim hohe Wellen. Offenbar sind die Fronten zwischen Initiatoren auf der einen sowie Verwaltung und Gemeinderat auf der anderen Seite verhärtet. Nun beziehen Verwaltung, Bürgermeister und alle Ratsfraktionen in einer Stellungnahme Position – und kritisieren die Haltung der Initiatoren.

„Weder Gemeinderat noch Bürgermeister oder Verwaltung wollen Zahlungsvielfalt oder Bürgernähe einschränken“, heißt es in dem Schreiben gleich zu Beginn. Auf fast allen Ebenen würden gewählte Vertreter für die Bürger entscheiden, auf der kommunalen Ebene die Gemeinderäte. „Die allermeisten Entscheidungen werden mit großen Mehrheiten getroffen. Dass dies so ist, liegt daran, dass einer Entscheidungsfindung oft Phasen der Information, der Diskussion und dem Arbeiten an Lösungen vorausgehen“, heißt es weiter. Mit sechs politischen Gruppierungen im Gemeinderat sei eine breite Meinungsvielfalt vorhanden. Daneben gebe es in der Verfassung Möglichkeiten, für in direkter Demokratie zu entscheiden.

„Es ist wichtig, dass sich Menschen in Formen direkter Demokratie äußern und gegebenenfalls eine Entscheidung korrigieren können“, wird in der Stellungnahme betont. Allerdings bestehe laut Unterzeichnern ein gewisses Ungleichgewicht: Bei einem Bürgerentscheid könne ein Fünftel der Wähler einen mitunter sogar einstimmig gefassten Beschluss der Gemeinderäte rückgängig machen.

Entscheide „oft zugespitzt“

Das Gremium müsse das Große und Ganze in den Blick nehmen, die vielfältigen Auswirkungen eines Beschlusses auf das Gemeinwohl berücksichtigen. Bürgerentscheide hingegen würden sich davon losgelöst nur auf ein einziges Thema beziehen und enthielten oft zugespitzte Fragestellungen, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten seien.

Bürgerentscheide hätten durch ein Absenken der Hürden zugenommen. Das sei grundsätzlich positiv. Es zeige, dass die Menschen sich für Themen interessieren. „Wenn aus Randthemen Grundsatzdebatten werden und Gemeinderäten sowie Bürgermeister Absichten unterstellt werden, die sie weder verfolgen noch vertreten, ist dies weniger hilfreich“, kritisieren Verwaltung und Rat.

Auslöser der Diskussion war das neue Kassensystem des Freibads. „Wir haben abgewogen, ob wir am Bad einen Kassenautomaten für Bargeld aufstellen. Diese Automaten sind aufwendig. Man braucht tägliche Betreuung. Der Gemeinderat hat entschieden, statt 30.000 bis 40.000 Euro jährlich für dieses Zahlungssystem am Bad auszugeben, lieber in Öffnungsstunden, Betreuung und Angebot im Schwimmbad zu investieren und so auch die Eintrittspreise stabil zu halten“, wird argumentiert. Wer Eintrittskarten Bar bezahlen wolle, könne das weiterhin im Bürgerbüro. „Aus diesem Vorgang abzuleiten, Gemeinderat oder Bürgermeister wollen Bargeld abschaffen, ist vollkommen aus der Luft gegriffen“, entgegnen Verwaltung und Räte den Bürgerbegehren-Initiatoren. Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens hätten eine verwaltungsgerichtliche Klage angedeutet, falls der Gemeinderat bei seiner, Position, bleibe, dass Zahlungswege und Sprechstundengestaltungen grundsätzlich in den Kompetenzbereich des Bürgermeisters fallen und damit nicht bürgerentscheidfähig sind.

„Es ist aus unserer Sicht nicht wert, für das Thema einen Bürgerentscheid mit hohem finanziellen und personellen Aufwand umzusetzen“, heißt es in dem Schreiben. Auch sei der Aufwand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht gerechtfertigt. Zudem hätten die Vertrauenspersonen des Begehrens immer wieder „rote Linien“ definiert, ein Zusammenkommen unmöglich gemacht.

So geht es weiter

Das Thema wird laut der Mitteilung bei der Gemeinderatssitzung am 30. Juni behandelt. Die Vertrauensperson sollen dort angehört werden.Danach werde ein Beschluss gefasst.

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