Wohnraum entsteht: Heiligenzells Ortsmitte steht vor Veränderung

Der Rückbau des Ökonomiegebäudes in der Oberweirer Straße/Vogelbachstraße ist in vollem Gange.
Bohnert-Seidel- In Heiligenzell wird ein altes Ökonomiegebäude am Rathausplatz zurückgebaut.
- Auf dem Eckgrundstück Oberweirer Straße/Vogelbachstraße entsteht ein Haus mit neun Wohnungen.
- Der Ortschaftsrat billigte das Vorhaben im März 2025 – ohne Bebauungsplan-Aufstellung.
- Für den Kernort gilt Paragraf 34 Baugesetzbuch, das Ortsbild soll gewahrt bleiben.
- Geplant sind drei Geschosse und 18 Stellplätze, mehr als die Mindestanforderung verlangt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Ortsbild von Heiligenzell wird sich in absehbarer Zeit deutlich verändern. Im Zentrum des Friesenheimer Ortsteils, am Rathausplatz an der Vogelbachstraße, wird derzeit ein prägendes altes Ökonomiegebäude zurückgebaut.
Auf dem Eckgrundstück an der Oberweirer Straße und der Vogelbachstraße soll anschließend ein neues Wohngebäude mit insgesamt neun Wohneinheiten entstehen. Über den Bauantrag wurde der Gemeinderat bereits am 6. Oktober 2025 informiert. Die Planungen sehen einen Gebäudekomplex mit neun Wohnungen vor. Damit soll die bislang gewerblich beziehungsweise landwirtschaftlich geprägte Fläche künftig einer zeitgemäßen Wohnnutzung zugeführt werden.
Bereits im März 2025 hatte sich der Ortschaftsrat mit dem Vorhaben beschäftigt und sein Einverständnis signalisiert, für die Bebauung auf die Aufstellung eines Bebauungsplans zu verzichten. Nach Einschätzung des Gremiums widerspricht die geplante Bebauung nicht den städtebaulichen Vorstellungen für die Entwicklung der Ortsmitte. Entsprechend wurde auch der Gemeinderat um seine Zustimmung gebeten.
Für den Kernort besteht kein Bebauungsplan
Da für den Kernort von Heiligenzell kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Demnach muss sich ein Neubau hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Gleichzeitig müssen eine gesicherte Erschließung sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sein. Auch das Ortsbild darf durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Gerade bei der Einfügung in die bestehende Bebauung spielt das Grundstück eine besondere Rolle. Das bisherige Ökonomiegebäude steht beziehungsweise stand unmittelbar auf sämtlichen Grundstücksgrenzen und nimmt die Fläche damit nahezu vollständig ein.
Für die künftige Bebauung ist ein dreigeschossiger Gebäudekomplex mit bis zu neun Wohneinheiten vorgesehen. Auch bei der Gebäudehöhe soll sich der Neubau an der umliegenden Bebauung orientieren und damit das bestehende Erscheinungsbild der Ortsmitte berücksichtigen.
Parkplätze
Ein weiterer Punkt ist die Parksituation. Für jede der neun geplanten Wohnungen sind jeweils zwei Stellplätze vorgesehen. Insgesamt sollen damit 18 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die Planung geht damit über die für einen Neubau in diesem Bereich geltenden Mindestanforderungen hinaus, nach denen lediglich ein Stellplatz je Wohneinheit nachzuweisen wäre.