SB+SB+Prozess am Amtsgericht
: Deshalb kam ein Messerstecher in Lahr mit Bewährung davon

Beim Oktoberfest 2023 im „Platzhirsch“ wurde ein Lahrer mit einem Butterfly-Messer verletzt. Der Täter musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.
Von
Herbert Schabel
Lahr
Jetzt in der App anhören

Der Besitz von Butterfly-Messern ist in Deutschland verboten – Erwerb, Besitz oder Führen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Stratenschulte