Population in Kürzell
: Meißenheimer Gemeinderat nimmt Katzen in den Blick

Wegen einer unkontrollierten Katzenpopulation in der Kürzeller Fahnengasse wurden Rufe nach Maßnahmen zu deren Eindämmung laut. Nun befasst sich der Meißenheimer Gemeinderat mit dem Thema – die Verwaltung will auf „mildere Maßnahmen“ setzen.
Von
Marco Armbruster
Meißenheim
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Friesenheim ist gegen eine Katzenschutzverordnung und setzt zunächst auf „mildere Maßnahmen“.

Die Verwaltung von Meißenheim will beim Umgang mit frei lebenden Katzen – unser Foto zeigt einige Tiere in Friesenheim – zunächst auf „mildere Maßnahmen“ setzen.

Bohnert-Seidel
  • Meißenheim berät über Maßnahmen gegen frei lebende Katzen in der Kürzeller Fahnengasse.
  • Eine Katzenschutzverordnung wird geprüft, doch die Verwaltung setzt zunächst auf mildere Mittel.
  • Geplant sind Einfangen, Kastrieren und Freilassen – Vorbild ist das Vorgehen in Neuried.
  • Förderprogramm in Aussicht: 50 Euro Zuschuss pro Freigänger, 2500 Euro sollen in den Haushalt.
  • Infoarbeit und Kooperation mit dem Lahrer Tierheim sind vorgesehen, Wirksamkeit wird überprüft.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Konkret war die Frage aufgekommen, ob man die Zahl der Tiere mit einer Katzenschutzverordnung regulieren könnte. Das geht aus der Vorlage für die Sitzung des Meißenheimer Gemeinderats am Montagabend hervor. Entsprechende Regelungen gibt es demnach bereits in Lahr und Kenzingen, in weiteren Nachbargemeinden wird darüber beraten.

Eine Katzenschutzverordnung gilt laut Landestierschutzverband für alle Hauskatzen eines definierten Gebiets, die „Freigang“ genießen. Sie beinhaltet in der Regel die Kastrationspflicht, denn auch Hauskatzen mit Auslauf paaren sich mit frei lebenden Tieren. Hinzu kommt eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung sowie die Registrierung bei einem kostenfreien Portal wie etwa „Tasso“. Laut Landestierschutzverband verfügt mittlerweile jede fünfte Kommune in Baden-Württemberg über eine Katzenschutzverordnung.

Kommunen müssen selbst entscheiden

Das Land hat den Kommunen dabei anheimgestellt, über die Einführung einer Katzenschutzverordnung zu entscheiden – aber nur vage Kriterien dafür vorgegeben. So müsse etwa eine „hohe Katzenpopulation“ nachgewiesen werden, unter anderem gelte es bei Tierheimen und -ärzten nachzuhaken, ob dort vermehrt Katzen aus der Gemeinde abgegeben werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Die „unbestimmten Rechtsbegriffe“ müsse die Ortspolizeibehörde der Gemeinde auslegen.

Diese geht derweil nicht davon aus, dass „eine einzelne Katzenpopulation in der Fahnengasse von zum Beispiel zehn bis 15 Tieren“ die Voraussetzung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung erfüllt. Zudem gilt für die Verwaltung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es müsse der Nachweis erfolgen, dass andere Maßnahmen nicht gewirkt haben.

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Neuried soll als Vorbild dienen

„Im vorliegenden Fall der Katzenpopulation wäre dies zum Beispiel das Einfangen, Kastrieren und wieder Freilassen von Tieren“, heißt es in der Beschlussvorlage. Den Aufwand könne die Ortspolizeibehörde theoretisch vom Verursacher verlangen. Da ein Halter wohl kaum zu ermitteln sei, würden die Kosten in der Praxis durch die Allgemeinheit zu tragen sein.

Für das weitere Vorgehen will sich die Gemeindeverwaltung zunächst am Vorgehen in Neuried ein Beispiel nehmen. Dort seien drei Maßnahmen „als mildere Mittel für die Eindämmung der unkontrollierten Katzenpopulation“ ergriffen worden. Dazu gehört ein Förderprogramm für die Kastration von Freigängern mit einem Zuschuss von 50 Euro je Tier. Zudem werde die Bevölkerung in Neuried umfassend informiert und die Zusammenarbeit mit dem Lahrer Tierheim gestärkt.

2500 Euro für Kastrationen vorgesehen

Der Gemeinderat soll nun entscheiden, „analog der Regelungen in Neuried ein Förderprogramm für die Kastration von Freigängerkatzen“ mit in die Haushaltsberatungen zu nehmen und dafür 2500 Euro für 2027 bereitzustellen. Daneben soll auch in Meißenheim die Bevölkerung sensibilisiert werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen soll überprüft werden.

Kosten für Kastration

Eine Katzenkastration kostet laut der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Deutschland etwa 90 bis 180 Euro für Kater inklusive Voruntersuchung und Narkose, während der Eingriff bei weiblichen Katzen circa 150 bis 350 Euro beträgt. Die exakten Endpreise richten sich nach dem gewählten Abrechnungssatz der Praxis (einfacher bis dreifacher Satz) und dem Materialaufwand, daher unterscheiden sie sich stark.