SB+SB+Neues Selbstbestimmungsgesetz
: So viele Geschlechtswechsel gab es bisher im Altkreis Lahr

Seit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können Geschlechtseintrag und Name leichter und ohne gerichtliche Entscheidung geändert werden. Eine Umfrage unserer Redaktion zeigt, dass die Möglichkeit in der Region bislang nur verhalten genutzt wird.
Von
Olga Merz
Lahr
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Seit dem 1. November reicht ein Termin beim Standesamtund eine dreimonatige Wartezeit für eine Änderung des Namens.

Stefan Sauer/dpa