Letzte Anpassung 2022: Die Hundesteuer in Meißenheim soll ab 2027 deutlich steigen

Die Hundesteuer in Meißenheim soll nach dem Wunsch der Verwaltung ab dem 1. Januar deutlich steigen.
Frank Molter/dpa- Meißenheim will die Hundesteuer ab dem 1. Januar 2027 erhöhen.
- Erster Hund 96 Euro, weitere 192 Euro – bisher 66 und 144 Euro.
- Kampfhunde: 600 Euro für den ersten, 1200 Euro für weitere, bisher 400 und 800.
- Zwingerhunde steigen von 144 auf 288 Euro, Begleithunde sinken auf 48 Euro.
- Rund 13.000 Euro Mehreinnahmen erwartet, 352 Hunde sind aktuell gemeldet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Aktuell sind im Gebiet der Gemeinde Meißenheim insgesamt 352 Hunde angemeldet, hiervon drei Kampfhunde oder gefährliche Hunde sowie insgesamt sieben Zwingerhunde und zwei steuerermäßigte Hunde.
Von Seiten des Gemeinderats wurde unter anderem der Wunsch geäußert, die Steuern und Gebühren in regelmäßigen Abständen zu betrachten und anzupassen. Die aktuell geltende Hundesteuersatzung der Gemeinde Meißenheim trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. Darüber informiert die Meißenheimer Verwaltung in der Sitzungsvorlage zur kommenden Gemeinderatssitzung. Diese ist auf Montag, 21. September, angesetzt.
Bereits bei den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2026 wurde eine Anpassung der Hundesteuersatzung mit Anpassung der Hundesteuer seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Der Haushalt für das laufende Jahr der Gemeinde Meißenheim wurde zum 9. Februar beschlossen. Eine rückwirkende Änderung der Hundesteuer war rechtlich nicht möglich, da es sich um eine Jahressteuer laut Kalenderjahr handelt, die vor Inkrafttreten bekannt gemacht werden muss.
Nur der Beitrag für Begleithunde soll sinken
Eine mögliche Änderung könne deshalb erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt – also zum 1. Januar 2027 – erfolgen und sich somit auf den Haushalt des kommenden Jahres auswirken. Die Höhe der Hundesteuersätze sei gesetzlich nicht geregelt und obliege der Hoheit der Gemeinde, so dass diese als Satzungsgeber im Rahmen ihres Ermessens festzusetzen sei, stellt die Verwaltung klar. Zu beachten sei, dass die Hundehaltung durch die Steuer finanziell erschwert, nicht aber ganz unterbunden werden dürfe.
Die Steuersätze der Gemeinde Meißenheim befinden sich im Vergleich zu umliegenden Kommunen derzeit immer noch auf einem eher niedrigen Niveau, wie der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist. Aufgrund dessen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Steuersätze ab dem 1. Januar 2027 zu erhöhen.
Aktuell beträgt die Hundesteuer in Meißenheim für den ersten Hund 66 Euro pro Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund sind derzeit 144 Euro pro Jahr fällig. 400 Euro kostet der erste Kampfhund, jeder weiterer 800 Euro jährlich.
Die Steuersätze sind bisher vergleichsweise niedrig
Die Verwaltung möchte die Hundesteuer folgendermaßen anpassen: Künftig soll der erste Hund 96 Euro kosten, jeder weitere 192 Euro. Dies entspricht einem Plus von 30 beziehungsweise 48 Euro. Deutlich teurer werden Kampfhunde, denn laut Sitzungsvorlage ist geplant, 600 Euro für den ersten und 1200 Euro für jeden weiteren zu verlangen.
Auch Zwingerhunde sollen knapp doppelt so teurer werden (bisher 144 Euro, ab 2027 dann 288 Euro). Die einzige positive Ausnahme stellt der Beitrag für steuerermäßigte Begleithunde dar. Dieser soll von 56 Euro auf 48 Euro sinken, heißt es weiter in der Vorlage.
„Durch die Anhebung der Hundesteuersätze könnte die Gemeinde Meißenheim jährlich circa rund 13.000 Euro Mehreinnahmen erhalten“, prognostiziert die Verwaltung abschließend.
So sieht es in Schwanau und Neuried aus
Bei den Nachbargemeinden zeigt sich im Vergleich ein ähnliches Bild. So erhebt Schwanau aktuell 72 Euro für den ersten und 144 Euro für jeden weiteren Hund. Die Kampfhunde sind bereits so teuer, wie es Meißenheim ab dem 1. Januar 2027 plant (600 und 1200 Euro). In Neuried kostet der erste 96 und jeder weitere 192 Euro. Dies ist auch identisch mit der angestrebten Änderung in Meißenheim. Die Kommune orientiert sich deutlich an den Hundesteuersatzungen der umliegenden Gemeinden.