Kreisverwaltung dreht Geldhahn zu: Müssen einige Mahlberger Eltern bald für den Schulweg ihrer Kinder zahlen?

Müssen einige Eltern aus Mahlberg die Busfahrten ihre Kinder künftig aus eigener Tasche bezahlen? Darüber war sich der Gemeinderat am Montag uneinig.
stock.adobeAusgelöst wurde die Debatte durch ein Schreiben des Landratsamts, in dem dieses eine Kostenrückerstattung für zu viele kostenlos ausgegebene Schülerbusfahrten forderte. Satte 10 200 Euro soll die Stadt Mahlberg an den Kreis zahlen. Zu Recht wie Tanja Kopp aus der Stabstelle des Bürgermeisters am Montag dem Gemeinderat erläuterte. Dies habe die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt deutlich gemacht. Der Kreis ist eigentlicher Kostenträger für die Schülerbeförderung, müsse jedoch nicht eine kostenlose Monatskarte ausstellen, wenn das Elternhaus des Grundschülers weniger als zwei Kilometer vom Schulstandort entfernt liege. Vier Kindern in der dritten und elf in der vierten Klasse wurden nach dieser Regelung im laufenden Schuljahr zu Unrecht kostenlos Fahrkarten ausgegeben.
Kopp erläuterte, dass sowohl Schulsekretariat als auch Stadtverwaltung die Vorgabe des Kreises nicht beachtet und die Eltern nicht informiert hatten, weshalb sich die Stadt in der Verantwortung sehe. Deshalb schlage die Verwaltung vor, die Rückerstattung an den Kreis nicht bei den betroffenen Eltern einzusammeln, sondern aus der Stadtkasse zu begleichen. Ein Vorschlag, dem der Gemeinderat zustimmte.
Auch bei den Zuschauer herrscht Unverständnis
Die Diskussion, ob dies gerecht oder ungerecht sei, eröffnete bereits ein Zuhörer aus Orschweier in der Bürgerfrageviertelstunde zu Beginn der Sitzung. Für ihn sei nicht nachzuvollziehen, weshalb in einem Fall die Beförderung eines Grundschülers nach Mahlberg kostenlos sei, der Nachbarsjunge aber schon dafür bezahlen müsse, weil sein Elternhaus weniger als zwei Kilometer vom Schulstandort entfernt liege.
Auch später gingen die Wortmeldungen aus dem Gremium in die gleiche Richtung. Nicht selten scharf im Ton, da Bürgermeister Dietmar Benz schon in seiner Anmoderation zum Beschlussvorschlag deutlich machte, dass er eine Kostenübernahme durch die Stadt nur für das laufende Schuljahr sehe, weil die Stadt die Eltern nicht über die Regelung informiert habe. Dies sei nun aber geschehen. Eine Übernahme der Kosten in den kommenden Jahren wertete er als „zusätzliche freiwillige Leistung“, die er bei der klammen Kassenlage nicht unterstützen könne.
Ausbau der Orschweierer Schule ist keine Option
Dieter Beck (Bürgerforum) sah ebenso wie sein Fraktionskollege Philipp Künle und Benjamin Zehnle (CDU) künftig die Stadt in der Pflicht. „Wir dürfen die Eltern aus Orschweier beim Thema Schülerbeförderung nicht auseinanderdividieren. Entweder alle oder keine – egal wie die Vorgaben des Kreises sind. Die Stadt muss die Kosten auch künftig übernehmen“, so Beck.
Nikolaj Blasi sah in der Grundschule eine Art Daseinsvorsorge und schon deshalb sei hier die Stadt in der Pflicht. Überdies werde durch die Ausweisung neuer Baugebiete der Zuzug von Familien nach Orschweier immer stärker, weshalb sich für ihn generell die Frage stelle, den Schulstandort Orschweier um eine Klasse drei und vier auszubauen. „Ein absurder Gedanke“, der die Entscheidung des Gemeinderats zur Ganztagesbetreuung in der Grundschule aushebele, konterte Bürgermeister Benz. Der Gemeinderat habe sich für Mahlberg als zentralen Unterrichtsort der dritten und vierten Klassen ausgesprochen und entsprechende Lösungen für zusätzliche Räume bereits beschlossen.
Die Alternativen wären nach den vorliegenden Kalkulationen auch teurer. Ohnehin sei es ein Privileg, dass die Schulbehörde die Außenstelle Orschweier für die ersten beiden Klassenstufen zulasse.
Benz erklärte abschließend, dass die Diskussion über die Kostenübernahme nicht Thema dieser Sitzung sei, sondern in die Haushaltsberatungen für 2026 gehöre. Die Fronten und die Tonlage dieser Debatte wurden aber am Montag schon mal deutlich.
Info – Das steckt dahinter
In der Grundschule Orschweier, einer Außenstelle der Grundschule Mahlberg, werden jeweils die Kinder der Klassenstufen eins und zwei unterrichtet. Danach findet der Unterricht in Mahlberg statt. Die Kosten für die Beförderung der Schüler übernimmt der Kreis. Voraussetzung ist, dass der Wohnort des Kindes mindestens zwei Kilometer vom Schulstandort entfernt liegt.