Kontamination in Kürzell
: Warum die Frist für die PFAS-Anträge in Meißenheim bald ausläuft

Wer einen Schaden durch die „Ewigkeitschemikalien“ in Meißenheim geltend machen will, muss sich beeilen. Das gilt auch für mögliche Ansprüche. Stichtag ist der 4. August.
Von
Moritz Wolf
Oberndorf
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Die PFAS-Belastung in Kürzell hat ihren Ursprung in Übungen mit Löschschaum auf dem damaligen Nato-Flugplatz in Lahr.

Bildstein

Die Verunreinigung mit PFAS in Teilen des Ortsteils Kürzell besorgt viele Bürger. Das Landratsamt hatte die Belastungen – ausgehend vom Flugplatz Lahr – im Grundwasser entdeckt. Anfang Mai kam das Thema im Ortschaftsrat auf, es folgten Infoveranstaltungen für die Bürger. Das Grundwasser im östlichen Teil Kürzells ist mit PFAS-Chemikalien kontaminiert.

Zwar beteuert das Landratsamt, dass das Trinkwasser in Kürzell nicht gefährdet sei, dennoch bleibt bei vielen Unsicherheit. Wer mögliche Schäden durch die PFAS-Belastung jetzt oder auch in Zukunft geltend machen oder feststellen lassen möchte, muss sich aber beeilen: Eine Frist läuft Anfang August aus. Die Gemeinde informierte dazu bei ihrer jüngsten Gemeinderatssitzung, auf ihrer Internetseite und im Amtsblatt.

Bürger haben laut der Verwaltung zwei Möglichkeiten: Entweder haben sie einen konkreten Schaden und stellen einen Antrag auf Schadenersatz oder sie stellen einen Feststellungsantrag. Der Feststellungsantrag kann eingereicht werden, wenn kein direkter Schaden vorliegt, sie aber potenzielle Ansprüche für die Zukunft sichern möchten. „Ich würde einen Feststellungsantrag stellen – vorsorglich“, erklärte Bürgermeister Alexander Schröder bei der Ratssitzung.

Gemeinde gibt keine rechtliche Beratung

Wer solch einen Antrag stellen möchte, muss das Fristende im Blick haben. Es gilt eine dreimonatige Ausschlussfrist ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens – also der Bekanntgabe durch das Landratsamt am 5. Mai. „Eine Antragstellung wird daher bis spätestens zum 4. August empfohlen“, informiert die Gemeinde.

Rätin Sabine Fischer erkundigte sich, ob Bürger, die im betroffenen Kürzeller Bereich leben, persönlich von der Gemeinde informiert werden. „Das ist ein ganz heikles Thema“, so Schröder. Denn: Die Gemeinde mache keine Rechtsberatung. Da gehe es auch um Haftungsfragen. Es bleibt daher bei den Infos über die öffentlichen Kanäle der Gemeinde.

Die PFAS-Belastung hat ihren Ursprung in der militärischen Nutzung des Flugplatzes. Beim dortigen Feuerwehrgebäude wurden in der Zeit, als die kanadischen Streitkräfte dort stationiert waren, Wurfübungen mit Löschmitteln gemacht. Die enthielten die als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten PFAS-Chemikalien.

Da der Lahrer Flugplatz von der Nato genutzt wurde, regelt Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes zum Nato-Truppenstatut die Frist für Anträge zu (möglichen) Schäden. Früher ging es dabei beispielsweise um Fälle, bei denen etwa Nato-Panzer ein Feld eines Landwirts beschädigt haben. Nun gelte das Gesetz auch für den PFAS-Fall in Kürzell. Die Anträge gehen an die zuständige Schadensregulierungsstelle des Bundes mit ihrem Regionalbüro in Nürnberg.

Mit der Schadensregulierungsstelle habe die Gemeinde Kontakt aufgenommen, berichtete Schröder. Die habe aber nur spärlich reagiert. Die Kontaktdaten des zuständigen Nürnberger Büros sind in den Infos der Gemeinde auf der Internetseite und im Amtsblatt aufgeführt. „Wenn dort jetzt 3000 Anträge eingehen, dann ist das so“, meinte Schröder mit Blick auf die sich bedeckt haltende Schadensregulierungsstelle.

Die Anträge

Die Gemeinde hat auf ihrer Internetseite unter www.meissenheim.de/pfas die benötigten Unterlagen – sowohl den Antrag als auch ein jeweils passendes Begleitschreiben – bereitgestellt. Die Unterlagen können auch vor Ort in den Rathäusern Meißenheim und Kürzell abgeholt werden.

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