Kehl kommt dazu
: Mietpreisbremse wird für zahlreiche Ortenauer Kommunen verlängert

Gute Nachrichten für Mieter der Region: Der Schutz vor überhöhten Wohnungskosten soll von 2027 bis Ende 2029 weitergelten.
Von
red/cp
Ortenau
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Zahlreiche Kommunen im Ortenaukreis sollen weiterhin von der Mietpreisbremse profitieren.

Zahlreiche Kommunen im Ortenaukreis sollen weiterhin von der Mietpreisbremse profitieren.

Kahnert
  • Baden-Württemberg will die Mietpreisbremse über 2026 hinaus verlängern.
  • Mehr als 130 Kommunen bleiben erfasst – Mannheim, Konstanz und Kehl kommen hinzu.
  • Für Ortenau: Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr, Mahlberg, Meißenheim bleiben drin.
  • Start der neuen Regel zum 1. Januar 2027, Geltung bis Ende 2029.
  • Bei Neuvermietung max. zehn Prozent über Vergleichsmiete, Ausnahmen bei Neubau und Sanierung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll über das Jahr 2026 hinaus verlängert werden. Für mehr als 130 Städte und Gemeinden soll der Schutz vor überhöhten Mieten damit weiter gelten. Zugleich soll die Gebietskulisse an die aktuelle Situation auf den Wohnungsmärkten angepasst werden. Hinzu kommt: Mannheim, Konstanz und Kehl sollen künftig neu aufgenommen werden. Der Ministerrat hat die entsprechenden Verordnungsentwürfe zur Anhörung freigegeben, berichtet die Grünen-Landtagsabgeordnete Sandra Boser in einer Mitteilung.

Sie betont: „Bezahlbares Wohnen entscheidet für viele Menschen darüber, ob sie sich ihre Stadt oder Gemeinde noch leisten können. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr, Mahlberg und Meißenheim auch ab 2027 weiter von der Mietpreisbremse erfasst werden sollen. Gleichzeitig wird die Gebietskulisse angepasst und mit Mannheim, Konstanz und Kehl sollen drei weitere Städte aufgenommen werden. Auf angespannten Wohnungsmärkten brauchen Mieterinnen und Mieter einen wirksamen Schutz vor stark steigenden Mietpreisen.“

Trotz der Bremse soll sich das Vermieten lohnen

Genauso wichtig sei aber: Vermieten müsse sich weiterhin lohnen. „Mieterschutz und erfolgreiches Vermieten dürfen kein Gegensatz sein. Wir brauchen private Vermieterinnen und Vermieter ebenso wie Investitionen in neuen Wohnraum. Denn die Mietpreisbremse allein schafft keine einzige neue Wohnung. Deshalb müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht und schneller gebaut werden kann“, so Boser weiter.

Die neue Mietpreisbremse soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und bis Ende 2029 gelten. In den betroffenen Kommunen darf die Miete bei einer Neuvermietung grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für bestimmte Fälle, etwa Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, gelten Ausnahmen, heißt es in der Mitteilung abschließend.

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