Infoveranstaltung geplant: Auf der B3 in Lahr gilt ab November Tempo 30

Nur noch bis November darf auf der B 3 in der Lahrer Weststadt Tempo 50 gefahren werden.
Bender- Lahr ordnet Tempo 30 auf der B3 innerorts an – Begründung ist Gesundheitsschutz.
- Die LUBW sieht tags und nachts gesundheitsgefährdenden Lärm, daher besteht Pflicht zu handeln.
- Start ist im November 2026. Vergleichbare Regel gilt bereits auf der B415.
- Lotzbeck-, Trampler- und Werderstraße: werktags 7 bis 17 Uhr Tempo 30 ab November 2026.
- Info-Veranstaltung am Dienstag, 6. Oktober 2026, 18:30 Uhr im Seminarraum der Mehrzweckhalle.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Stadt Lahr ordnet auf mehreren Straßen im Stadtgebiet, darunter die Bundesstraße 3 innerorts, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer an. Darüber informiert die Verwaltung in einer Mitteilung.
In der Begründung heißt es, dass die Situation auf der B3 vergleichbar sei mit jener auf der B415. In der Kernstadt ab dem Friedrich-Ebert-Platz sowie in Kuhbach und Reichenbach gilt die reduzierte Geschwindigkeit seit November 2024.
Laut Stadt hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ermittelt, dass die Lärmbelastung der B3-Anwohner tags und nachts im gesundheitsgefährdenden Bereich liegt. Damit bestehe eine Handlungspflicht, die kein Ermessen zulasse. Vorgesehen ist, Tempo 30 auf der B3 innerorts im November 2026 anzuordnen.
Auch Lotzbeck-, Trampler- und Werderstraße betroffen
Weitere Anordnungen von Tempo 30 erfolgen der Mitteilung zufolge an hochfrequentierten Schulwegen sowie an Fußgängerüberwegen. Um insbesondere die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr zu erhöhen, gilt ebenfalls ab November 2026 jeweils montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr Tempo 30 in der Lotzbeckstraße – Abschnitt Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Platz bis zur Gutleutstraße –, in der Tramplerstraße – Abschnitt Warteck bis zum Friedrich-Maurer-Park – sowie in der Werderstraße –Abschnitt Warteck bis Ortsausgang in Richtung Sulz. Zur Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Friedrichstraße, Höhe Schlüssel-Apotheke und aufgrund des insgesamt hohen Fußverkehrsaufkommens im dortigen Umfeld wird Tempo 30 zwischen dem Kreisverkehr Gärtnerstraße und der B415 ganztags angeordnet.
Die getroffenen Entscheidungen fallen in die alleinige Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, heißt es. Eine Gremieninformation erfolge am Donnerstag, 1. Oktober, in öffentlicher Sitzung des Beirats für Verkehrsangelegenheiten.
Weitere Tempo-30-Bereiche möglich
Parallel schreibt die Stadt Lahr derzeit ihren Lärmaktionsplan fort. Die Situation entlang der B3 innerorts muss dabei nicht bewertet werden, da hierzu die Erhebung der LUBW vorliegt. Mögliche weitere Anordnungen von Tempo 30, die aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplans resultieren, betreffen die Alte Bahnhofstraße und die Gärtnerstraße in Lahr, die Hugsweierer Hauptstraße und die Hugsweierer Kirchstraße sowie die Lahrer Straße und die Heitergaß in Sulz.
Außerdem wird die Stadtverwaltung für die B3 außerorts, nördlich Brücke Vogesenstraße bis Zweirad Kollmer, den Bau einer Lärmschutzwand beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Straßenbaubehörde sowie ein Tempolimit von 70 Stundenkilometern bis zur Umsetzung beantragen.
Die Stadtverwaltung wertet aktuell die Hinweise aus der Offenlage des Lärmaktionsplans aus. Das Ergebnis wird voraussichtlich im November 2026 dem Gemeinderat vorgestellt.
Info-Veranstaltung
In einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 6. Oktober 2026, ab 18:30 Uhr im Seminarraum der Mehrzweckhalle stellt die Stadtverwaltung die Maßnahmen vor und beantwortet Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen.

