Einspruch im Verbandspokal: Muss der Achtelfinal-Gegner des SC Lahr neu ermittelt werden?

Das Ziel aller Pokalteilnehmer: Der Finaltag der Amateure. Für den SC Lahr steht am Mittwoch das Achtelfinale an. Ob der Gegner Linx heißt, muss nach einem Einspruch von Oberachern nun ein Sportgericht final klären.
Robert Michael/dpa/ZBGute eine Woche vor dem Pokal-Achtelfinale zwischen dem SC Lahr und dem SV Linx sorgt ein Protest für Unruhe. Eingelegt hat diesen der SV Oberachern, der in der Runde zuvor im Derby gegen den SV Linx ausgeschieden war.
In einem wilden Spiel lag der Oberligist aus Oberachern zur Pause bereits mit 0:3 hinten und rettete sich in Durchgang zwei noch in die Verlängerung. Zwei späte Tore des Verbandsligisten bedeuteten jedoch das Aus für den SVO.
Doch nun hat der Verein offiziell Protest beim Südbadischen Fußballverband (SBFV) eingelegt, da es in der Verlängerung ohne Flutlicht zu dunkel gewesen sein soll und der Schiedsrichter aus SVO-Sicht das Spiel wegen Dunkelheit hätte abbrechen müssen.
Ob der Einspruch Erfolg haben wird, ist noch völlig unklar
Den Eingang des Protests beim Verband bestätigte SBFV-Pressesprecher Bastian Soto auf Nachfrage unserer Redaktion. Offen ist jedoch noch, ob der Einspruch des Oberligisten Erfolg haben wird und welche Konsequenzen das hätte.
Bislang ist kein Urteil gefallen. Viel Zeit bleibt dem Sportgericht dafür nicht mehr: Das Achtelfinale des SC Lahr beim SV Linx ist für den 10. September geplant.
