Caterer auf dem Prüfstand: Probe-Essen entscheidet in Gutach über das Schul-Mittagessen

Die Gutacher Grundschule will Alternativen zum bisherigen Mittagessen-Anbieter ausprobieren.
Jens Kalaene/dpa- Gutach prüft Alternativen fürs Schulmittagessen – zwei neue Caterer stellten Konzepte vor.
- Aktueller Anbieter: Ortenauer Mahlzeiten Service, tägliche Lieferung, bisher ohne Beschwerden.
- Anbieter A: Portionsschale mit bis zu sechs Essen für 2,34 Euro, Tiefkühlkost, Spezialofen nötig.
- Anbieter B: 4,99 Euro pro Mahlzeit, täglich frisch, Reste rückgabefähig, günstigerer Ofen.
- Gemeinderat, Elternbeirat und Kinder testen per Probeessen. Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026/2027.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung, bei der das Gremium zunächst seinen ersten Beschluss über die Kosten für die Ganztagsbetreuung kippte, ging es im zweiten Tagesordnungspunkt um das Angebot eines Mittagessens im Rahmen der Betreuung. „Momentan liefert der Ortenauer Mahlzeiten Service aus Neuried das Mittagessen“, so Hauptamtsleiter Alexander Kutzner. Das Menü wählten die Betreuung am Vortag, die Mahlzeiten würden jeden Tag gekocht und fertig zur Schule gebracht. „Bisher gab es hier keine Probleme und auch keine Kritik an der Qualität“; fasste der Hauptamtsleiter zusammen.
Im Elternbeirat der Grundschule sei aber der Wunsch aufgekommen, nach einer Alternative zum bisherigen Angebot zu suchen. So seien zwei weitere Anbieter kontaktiert worden. Es wurden entsprechende Termine zur Vorstellung der jeweiligen Angebote mit dem Schulträger und dem Elternbeirat abgestimmt und wahrgenommen.
„Der erste bietet eine Portionsschale mit bis zu sechs Einzelessen. Die Kosten würden 2,34 Euro betragen“, führte Kutzner aus. Allerdings müsse hier ein spezieller Ofen zum Preis von etwa 13 000 Euro gekauft oder für 382 Euro pro Monat gemietet werden. Eine Rücknahme von Speisen sei nicht möglich. Die Essen würden vorgekocht, tiefgefroren und dann erneut erhitzt.
Anbieter B habe einen Einzelpreis von 4,99 Euro pro Mahlzeit. Auch hier müsste ein Ofen gekauft werden, allerdings koste dieser nur 7100 Euro. Das Essen werde jeden Tag frisch zubereitet, Reste könnten zurückgegeben werden.
Kutzner betonte: „Beim momentanen Anbieter haben wir keine vertragliche Bindung.“ Die Verwaltung spreche keine Empfehlung aus, aber: Beide Alternativen zum aktuellen hätten ein Probeessen angeboten. „Wir schlagen vor, dass Gemeinderat und Elternbeirat das Angebot annehmen“, meinte Kutzner. Von den Zuhörern wurde vorgeschlagen, auch die Kinder teilnehmen zu lassen. „Es muss ja schließlich vor allem ihnen schmecken“, hieß es. Der Gemeinderat stimmte schließlich geschlossen dafür, dass alle am Probeessen teilnehmen.
So sieht der Rechtsanspruch aus
In Baden-Württemberg gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder. Der Anspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche (einschließlich der Unterrichtszeit) und gilt auf Wunsch der Eltern auch während der Schulferien. Diese gilt an bis zu 48 von 52 Wochen im Jahr; das Land oder die Kommunen können jedoch Schließzeiten von maximal vier Wochen im Jahr festlegen. Ein verbindliches Angebot für ein Mittagessen ist vorgesehen. Der Anspruch ist ein reines Wahlrecht für Eltern und nicht verpflichtend für die Kinder.
