Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren: Stadt Ettenheim schreibt Grundstücke für Baugebiet „Supperten II“ aus

So könnte einmal Wohnen im neuen Baugebiet in Ettenheim aussehen.
Stadt Ettenheim- Ettenheim verkauft im Bieterverfahren Grundstücke im Baugebiet „Supperten II“.
- Drei Flächen für Mehrfamilienhäuser: 2173, 1666 und 744 qm, Mindestgebot 440 €/qm.
- Zwei Reihenhausensembles als Pakete: 901 qm und 705 qm – Mindestgebot 390 €/qm.
- Baupflicht binnen drei Jahren, Verkauf der Einheiten an einzelne Interessenten vorgeschrieben.
- Gebote bis Freitag, 6. November, mit Projektskizze an Stadt Ettenheim per E-Mail oder Post.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Nach Jahren intensiver Planung und knapp einem Jahr Bauzeit wurde das Baugebiet „Supperten II“ im Westen der Stadt im August dieses Jahres offiziell übergeben. Mit dem Baugebiet setzte die Stadt Ettenheim laut Mitteilung ihre Wohnraumentwicklung fort. Die Stadt Ettenheim bietet nun Grundstücke für den Bau von Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern zum Verkauf an. Sie werden im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot vergeben.
Für den Bau von Mehrfamilienhäusern stehen drei Grundstücke zur Verfügung: einmal mit 2173, mit 1666 und mit 744 Quadratmetern. Der Mindestgebotspreis für die Mehrfamilienhausgrundstücke beträgt 440 Euro pro Quadratmeter. Es werden auch zwei Reihenhausensembles angeboten, die jeweils als Gesamtpaket veräußert werden. Das Reihenhausensemble 1 umfasst mit den vier Grundstücken sowie den zugehörigen Stellplatzgrundstücken 901 Quadratmeter. Reihenhausensemble 2 beinhaltet drei Grundstücke sowie die zugehörigen vier Stellplatzgrundstücke mit 705 Quadratmetern. Der Mindestgebotspreis liegt bei 390 Euro pro Quadratmeter.
Gebote für mehrere Grundstücke sind zulässig
Die Kaufpreise beinhalten die Anlieger- und Erschließungskosten sowie die Kosten für die Hauseinzelanschlüsse. Für die Erwerbenden gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren. Zudem ist vorgeschrieben, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Reihenhäuser jeweils an einzelne Interessenten verkauft werden. Die Gebote müssen neben dem angebotenen Kaufpreis eine schriftliche und zeichnerische Projektskizze enthalten. Gebote für mehrere Grundstücke sind zulässig. Auch Bauherrengemeinschaften können sich am Bieterverfahren beteiligen. Bei preislich identischen Geboten entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs bei der Stadt Ettenheim.
Interessierte können die Ausschreibungsunterlagen auf der Website der Stadt Ettenheim einsehen und herunterladen. Die Gebote sind bis Freitag, 6. November, schriftlich einzureichen. Dabei sind die gewünschten Grundstücke beziehungsweise Reihenhausensembles anzugeben. Als Betreff ist „Supperten II – Bieterverfahren MFH- und RH-Grundstücke“ zu verwenden.
Die Einreichung ist per E-Mail an liegenschaften@ettenheim.de oder per Post an die Stadt Ettenheim (Bauamt, Abteilung Liegenschaften, Rohanstraße 16, 77955 Ettenheim) möglich. Für Fragen zum Verfahren und zu den Grundstücksangelegenheiten steht Loreen Ebert unter liegenschaften@ettenheim.de oder telefonisch unter 07822/432360 zur Verfügung. Bei baurechtlichen Fragen ist Rainer Gruninger per E-Mail an rainer.gruninger@ettenheim.de oder telefonisch unter 07822/432330 erreichbar.
