Autofahrer aufgepasst
: In Lahr gelten bald neue Parkgebühren

Ab dem 1. Oktober wird in der Stadt erstmals zwischen zwei Tarifzonen unterschieden.
Von
Herbert Schabel
Lahr
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Die Friedrich-Geßler-Straße gehört künftig zur teureren Tarifzone I.

Die Friedrich-Geßler-Straße gehört künftig zur teureren Tarifzone I.

Schabel
  • Lahr führt ab dem 1. Oktober zwei Park-Tarifzonen mit neuen Gebühren ein.
  • Tarifzone I kostet 1 Euro je 30 Minuten – maximal 120 Minuten Parkdauer.
  • Tarifzone II kostet 50 Cent je 30 Minuten, dort sind maximal 180 Minuten erlaubt.
  • Gebührenpflicht gilt Mo–Fr 8–18 Uhr sowie Sa 8–12 Uhr.
  • Zonen gelten u. a. innenstadtnah; 30 Minuten gratis per „digitale Brötchentaste“ in der Parkster-App.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die günstigere Tarifzone II umfasst die Parkflächen entlang des Innenstadtrings an der Goethe-, Berg-, Turm-, Gärtner- und Tiergartenstraße. Innerhalb dieses Bereichs liegt die teurere Tarifzone I. In der Tarifzone I beträgt die Parkgebühr künftig einen Euro, in der Tarifzone II 50 Cent je angefangene 30 Minuten.

Die Gebührenpflicht gilt laut einer Mitteilung der Stadt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr. In dieser Zeit beträgt die maximale Parkdauer in Tarifzone I höchstens 120 Minuten, in Tarifzone II darf maximal 180 Minuten geparkt werden.

Parkgebühren fallen künftig auch auf folgenden Flächen an: Tarifzone I: in der Kaiserstraße gegenüber dem Sanitätshaus Caroli, in der Obertorstraße beim Alten Rathaus, in der Brestenbergstraße Ecke Gerichtsstraße und am Beginn der Obststraße von der Gärtnerstraße kommend. Tarifzone II: in der Parkpalette Turmstraße und entlang der Turmstraße gegenüber der Tankstelle.

Die neuen Parkgebühren hatte der Gemeinderat im Juni beschlossen. Mit der „digitalen Brötchentaste“ über die Parkster-App kann 30 Minuten kostenfrei geparkt werden.

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