An verschiedenen Stellen: Stadt Ettenheim stellt Laubsammelbehälter zur Verfügung

Der Ettenheimer Bauhof stellt wieder Laubkörbe auf.
Stadt Ettenheim- Ettenheim stellt im Stadtgebiet Laubsammelbehälter für Laub städtischer Bäume bereit.
- Der Bauhof leert die Laubkörbe je nach Bedarf einmal wöchentlich – bis etwa Mitte Dezember.
- Laub wird auf Gehwegen, Schulhöfen, Kitas, Parkplätzen und Spielplätzen regelmäßig entfernt.
- Nur Herbstlaub gehört in die Körbe. Grün- und Rasenschnitt müssen Eigentümer selbst entsorgen.
- Anlieger müssen Laub an ihren Grundstücken beseitigen, auch bei Laub von städtischen Bäumen.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Wenn im Herbst die Blätter fallen, sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs in Ettenheim besonders gefordert. Seit einigen Wochen beseitigen sie das herabfallende Laub im Stadtgebiet. Bis etwa Mitte Dezember werden öffentliche Bereiche wie Gehwege, Schulhöfe, Kindertagesstätten, Parkplätze und Spielplätze regelmäßig von Laub befreit. Ein besonderes Serviceangebot der Stadt sind laut Mitteilung die Laubsammelbehälter, die an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt wurden und in denen das Laub von städtischen Bäumen entsorgt werden kann. Die Laubkörbe werden je nach Bedarf einmal wöchentlich geleert. Sie sollen insbesondere dort, wo besonders viel Laub anfällt, zur Sauberkeit und Verkehrssicherheit beitragen. Denn nasses Herbstlaub kann auf Geh- und Radwegen schnell zur Rutschgefahr werden.
Die Stadt Ettenheim bittet darum, die Sammelbehälter ausschließlich für Herbstlaub zu nutzen. Grün- und Rasenschnitt dürfen nicht in die Körbe gegeben werden. Grün- und Rasenschnitt müssen von den Grundstückseigentümern selbst entsorgt oder kompostiert werden. Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Anlieger verpflichtet, das Laub im Bereich ihrer Grundstücke ordnungsgemäß zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn die Blätter von Bäumen der Nachbarschaft oder von städtischen Bäumen stammen. Die Verpflichtung gilt ebenso für unbebaute Grundstücke und derzeit unbewohnte Häuser.