Ab Januar 2026
: In Kappel-Grafenhausen wird eine Übernachtungssteuer fällig

Wer in Kappel-Grafenhausen einen Beherbergungsbetrieb leitet, muss ab Januar Geld an die Gemeinde abgeben.
Von
Michael Masson
Kappel Grafenhausen
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Betreiber von Beherbergungsstätten müssen ab 2026 eine Übernachtungssteuer an die Gemeinde Kappel-Grafenhausen zahlen. (Symbolfoto)

dpa

Weitere Ferienwohnungen sind in Kappel-Grafenhausen grundsätzlich unerwünscht. Doch nicht nur deshalb hat jetzt der Gemeinderat einstimmig die Einführung einer Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent beschlossen. Diese gilt ab nächstem Januar für sämtliche örtliche Beherbergungsbetriebe einschließlich Hotels, Gästezimmern, Monteurswohnungen und Wohnmobilstellplätzen.

Bürgermeister Philipp Klotz begründete den Antrag am Montagabend dem Gemeinderat. In Kappel-Grafenhausen seien demnach die Übernachtungszahlen in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Deshalb benötige man zur Finanzierung der Tourismus-Infrastruktur – zum Beispiel dem öffentlichen Personennahverkehr – in naher Zukunft erhebliche Haushaltsmittel. Diese könne man aus dem regulären Gemeindeetat nicht mehr zur Verfügung stellen. „Aufgrund zunehmendem Kostendruck gelingt es uns nicht mehr, ausgeglichene Haushalte vorzulegen“, so der Rathauschef. Zudem seien die Einnahmepotenziale größtenteils ausgeschöpft, während die künftigen Gemeindeausgaben oft nicht steuerbar seien, etwa für Kita-Unterhaltungen oder Kreisumlagen. Klotz weiter: „Wir haben zwar eine gute Infrastruktur, aber kein großes Schwimmbad, dass wir zum Kostensparen schließen könnten.“

Aktuell zählt die Gemeinde 74 Ferienbetten

Zweiter und offensichtlich nicht unwesentlicher Grund für die neue Übernachtungssteuer ist laut Bürgermeister die „zunehmende Bereitstellung von Ferienwohnungen“. Damit sei der negative Effekt von verstärktem Mangel an privatem Wohnraum verbunden, sowohl für Mitbürger als auch Zuzugswillige. Zwar habe man mit großem Aufwand neue Baugebiete erschlossen. Doch dadurch sei keine spürbare Entspannung auf dem Wohnungsmarkt eingetreten. Im Gegenteil: Die Mehrzahl der eingehenden neuen Bauanträge oder Nutzungsänderungswünsche würden sich weiterhin nur auf neue Ferienwohnungen beziehen, obwohl diese bislang vom Gemeinderat oftmals abgelehnt worden waren. Deshalb wolle man jetzt einer völlig ungewünschten weiteren Umwandlung bisherigen Wohnraumes auch mit der neuen Übernachtungssteuer „dämpfend entgegenwirken“.

Steuergelder sollen in den Ort fließen

Aktuell habe man in der Doppelgemeinde 74 Ferienbetten gezählt, berichtete der Bürgermeister. Die Übernachtungspreise bewegen sich, sucht man im Internet, zwischen 70 und 180 Euro für zwei Gäste. Mit den künftig eingehenden Steuergeldern solle man „was machen, um den Ort zu verschönern“, wünschte sich Gemeinderat Clemens Sedler (CDU). Ansonsten könne man damit ein 1,9 Millionen Euro schweres Defizit sicher nicht ausgleichen. Frank Andlauer (Pro KG) hielt die neue Touristensteuer ebenfalls für eine notwendige und sinnvolle Maßnahme, plädierte für deren Verwendung zum Katastrophenschutz und der Infrastruktur.

Ab Januar 2026 werden mit einer Melde-Übergangsregelung fünf Prozent auf jede Übernachtung in Herbergsbetrieben fällig, ausgenommen sind Pflegeheime oder vergleichbare Einrichtungen. Von dem zu versteuernden Übernachtungsaufwand der Beherbergungsgäste dürfen Kosten für Frühstück oder Halbpension abgezogen werden.

Jeweils zum Quartalsende müssen Betreiber bezahlen

Spätestens einen Monat nach jedem Quartalsende müssen sämtliche Betreiber eine Steueranmeldung im Rathaus einreichen und den jeweiligen Prozentbetrag ohne besonderen Verwaltungsbescheid unaufgefordert entrichten. Die entsprechend jetzt im Gemeinderat einstimmig beschlossene „Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer“ hält besonders fest, dass künftige Mogeleien bei den Angaben der Übernachtungszahlen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Deshalb hat sich die Gemeinde auch umfangreiche Auskunfts- und Einsichtsrechte vorbehalten, um die Angaben der Betreiber auch wirksam überprüfen zu können – nicht zuletzt per Übernachtungsunterlagen, die dafür vier Jahre lang aufgehoben werden müssen.

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