70 Fahrzeuge abgeschleppt
: Die Kontrolle von E-Scootern steht beim kommunalen Ordnungsdienst im Fokus

Im dritten Quartal 2026 hat der KOD 94 Verstöße bei E-Scootern festgestellt, vor allem wegen Fahrens in der Fußgängerzone. Weitere Schwerpunkte lagen bei Parkverstößen und Ruhestörungen.
Von
red/st
Lahr
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E-Scooter: ARCHIV - 17.04.2024, Mecklenburg-Vorpommern, Wismar: Ein Mann fährt mit seinem E-Scooter über den Bahnsteig. (zu dpa: «14-Jähriger fährt Polizist mit frisiertem E-Scooter um») Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der kommunale Ordnungsdienst hat im dritten Quartal 2026 insgesamt 94 Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern in Lahr festgestellt.

Jens Büttner/dpa
  • KOD in Lahr kontrolliert E‑Scooter verstärkt und meldet 94 Verstöße im dritten Quartal 2026.
  • Hauptproblem ist das Befahren der Fußgängerzone; 60 Verfahren wurden dazu eingeleitet.
  • Weitere Delikte: 22 Mitnahmen von Personen, 7 ohne Versicherung, 5 mit Handynutzung.
  • 24 Radfahrende fuhren unerlaubt in der Fußgängerzone – vier nutzten dabei verbotenerweise das Handy.
  • Bei Kontrollen wurden 70 falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt, 3568 Halter verwarnt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Kontrollen von E-Scootern stehen für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) in Lahr weiterhin im Fokus. Weitere wichtige Themen im dritten Quartal dieses Jahres waren Parkverstöße und Ruhestörungen. Darüber informiert die Lahrer Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Der KOD hat insgesamt 94 Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern festgestellt. 60 Verfahren wurden wegen Befahrens der Fußgängerzone oder anderer verbotener Flächen eingeleitet, 22 betrafen die unerlaubte Beförderung einer weiteren Person, sieben Elektrokleinstfahrzeuge hatten nicht den geforderten Versicherungsschutz, fünf Verstöße wurden wegen unrechtmäßiger Handynutzung festgestellt.

Zudem befuhren 24 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer unberechtigt den Bereich der Fußgängerzone. Gegen vier von ihnen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Handynutzung eingeleitet, heißt es weiter.

Der KOD ließ 70 Fahrzeuge abschleppen

Bei Kontrollen seitens des KOD, unter anderem verstärkt in den Bereichen um das Terrassenbad und um den Waldmattensee, wurden insgesamt 70 Fahrzeuge, die in Feuerwehrzufahrtszonen oder im absoluten Halteverbot geparkt waren, abgeschleppt. Unter diesen Fällen waren mehrere Leerfahrten, bei denen die Halterinnen und Halter zu ihrem Fahrzeug zurückkamen, als der Abschleppdienst schon unterwegs war – und damit ebenfalls von den Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern bezahlt werden musste. Drei Fahrzeuge hatten auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte geparkt und wurden deshalb ebenfalls abgeschleppt.

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Darüber hinaus wurden 3568 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter für das Parken beispielsweise auf dem Gehweg, in absoluten Halteverboten oder ohne Parkticket verwarnt. „In der wärmeren Jahreszeit laden die Temperaturen dazu ein, die Abende draußen zu genießen. So kam es auch in diesem Sommer wieder vermehrt zu Ruhestörungen“, betont die Stadtverwaltung in ihrer Pressemitteilung. Der KOD hat in diesen Fällen Platzverweise ausgesprochen beziehungsweise die angetroffenen Personen zur Ruhe ermahnt, heißt es abschließend.