400.000 Euro Schaden
: Ortenauer Unternehmen wird mit gepanschtem Sprit beliefert

Das Hauptzollamt Lörrach entdeckte in Betriebszapfsäulen einer Firma sogenannte „Designer Fuels“.
Von
red/cp
Ortenaukreis
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An den Betriebszapfsäulen eines Ortenauer Unternehmens wurde gepanschter Sprit festgestellt.

An den Betriebszapfsäulen eines Ortenauer Unternehmens wurde gepanschter Sprit festgestellt.

Schuldt
  • Zoll entdeckt verfälschten Diesel an Betriebszapfsäulen eines Ortenauer Unternehmens.
  • Gelieferter Kraftstoff bestand aus „Designer Fuels“ mit mindestens 80 Prozent Diesel.
  • Als technische Öle deklariert, wären sie steuerfrei, als Kraftstoff jedoch steuerpflichtig.
  • Mutmaßlicher Steuerschaden: fast 400.000 Euro – Unternehmer stellte Selbstanzeige.
  • Steuerstrafverfahren läuft, parallel wird gegen den Lieferanten ermittelt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Steueraufsichtsbeamte des Hauptzollamts Lörrach sind bei einer Kraftstoffkontrolle in einem Ortenauer Unternehmen fündig geworden: Es wurde festgestellt, dass der zur Betankung der firmeneigenen Transportfahrzeuge an den Betriebszapfsäulen bereitgehaltene Dieselkraftstoff verfälscht war. Darüber berichtet die Polizei in einer Mitteilung.

Das Unternehmen hatte demnach bei einem Händler Diesel in großen Mengen zu einem günstigen Preis bestellt, war aber offenbar mit sogenannten „Designer Fuels“ beliefert worden. Das sind meist Gemische, die aus mindestens 80 Prozent Dieselkraftstoff und zwei bis drei weiteren Komponenten bestehen, erklärt die Polizei. Sie sind leicht herzustellen, werden als technische Öle deklariert und zum Beispiel als Schalungs-, Schmieröle oder Korrosionsschutzmittel eingesetzt. Bei einer solchen Verwendung sind sie von der Energiesteuer befreit. Wird das Produkt jedoch so hergestellt, dass es als Kraftstoff verwendet werden kann, unterliegt es dann als Energieerzeugnis dem Energiesteuergesetz, heißt es weiter.

Ein Steuerschaden in Höhe von fast 400.000 Euro ist dem deutschen Staat so mutmaßlich entstanden. Der Unternehmer hatte vorsorglich Selbstanzeige erstattet. Das Steuerstrafverfahren, das gegen ihn eingeleitet werden musste, läuft noch. Gegen den Lieferanten wird parallel ermittelt, heißt es weiter.