14 Verstöße in der Marktstraße
: E-Scooter beschäftigen den Lahrer Ordnungsdienst

Elektroroller sind in Lahr in der gesamten Fußgängerzone verboten. Dennoch hat der Kommunale Ordnungsdienst im vergangenen Quartal insgesamt 14 Verstöße in der Marktstraße festgestellt. Ein E-Scooter wurde beschlagnahmt.
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red/pl
Lahr
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Der Umgang mit E-Scootern in den Fußgängerzonen ist in Lahr schon länger Thema.

Berg

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt hat im vierten Quartal des vergangenen Jahres zahlreiche Kontrollmaßnahmen abgehalten. Dabei standen laut Mitteilung der Stadtverwaltung vor allem Beleuchtungs- und Schulwegkontrollen sowie Kontrollen in der Marktstraße und während der Chrysanthema im Fokus.

Kontrollen von E-Scootern und Fahrrädern: In der Marktstraße überprüfte der KOD die Einhaltung der Vorschriften für E-Scooter und Fahrräder. Während E-Scooter in der gesamten Fußgängerzone verboten sind, ist die Nutzung der Marktstraße mit Fahrrädern nur werktags zwischen 19 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Insgesamt wurden bei den Kontrollen neun Verstöße durch Fahrräder und 14 Verstöße durch E-Scooter festgestellt. Darunter war auch ein Fall, bei dem der E-Scooter beschlagnahmt wurde, da mehrere Ordnungswidrigkeiten vorlagen, heißt es in der Mitteilung.

Ruhender Verkehr: Insgesamt 3005 Verwarnungen hat der KOD im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgestellt. Gründe waren unter anderem das unerlaubte Parken auf dem Gehweg, Parken ohne gültigen Parkschein sowie Parken im Halteverbot.

Verkehrssicherheit soll erhöht werden

Beleuchtungskontrollen: Insgesamt wurden 28 Fahrräder ohne Beleuchtung oder nur mit nicht ausreichender Beleuchtung festgestellt. Ziel der Aktion des KODs war es, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, die Verkehrssicherheit durch funktionierende Beleuchtungssysteme zu erhöhen, wie die Stadtverwaltung in ihrer Pressemitteilung herausstellt.

Schulwegkontrollen: Zur Erhöhung der Sicherheit von Schülerinnen und Schüler auf ihrem täglichen Weg kontrollierte der KOD das Haltverbot auf Gehwegen in der Nähe von Schulen. „Dabei wurden fünf Fahrzeuge festgestellt, die auf Gehwegen hielten und so die Sicherheit der Schulkinder beeinträchtigten“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadtverwaltung.

Chrysanthema verlief weitgehend reibungslos

Kontrolle Notunterkünfte: Bei einer Kontrolle der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte stellte der KOD 17 Verstöße gegen die örtliche Satzung fest. Darunter fielen laut Mitteilung abgeklemmte Rauchmelder sowie die Beherbergung nicht angemeldeter Übernachtungsgäste.

Chrysanthema: Die Blumenschau verlief laut Stadtverwaltung weitgehend reibungslos. Jedoch mussten am Roßplatz, auf dem während der Chrysanthema der Wochenmarkt lief, 15 Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Autos hatten Zufahrten blockiert oder standen im absoluten Halteverbot.

Umgang mit E-Scootern

E-Scooter in der Fußgängerzone sind schon länger ein Problem. Im Oktober teilte die Stadtverwaltung mit, dass man nun verstärkt durchgreifen wolle: Der KOD werde E-Scooter beschlagnahmen, wenn die Fahrer beim dritten Verstoß erwischt werden. Schon vorher drohen Strafen. Für das Fahren in der Fußgängerzone müssen E-Scooter-Fahrer beispielsweise 15 bis 30 Euro berappen.

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