E-Scooter in der Fußgängerzone: Stadt Lahr droht mit Beschlagnahme

Tretroller mit Elektroantrieb dürfen Tempo 20 fahren – aber nicht in der Fußgängerzone.
Symbolfoto ArchivIm Stadtverkehr sollen E-Scooter eine Alternative zum Auto oder zum Fahrrad sein. Doch die Zahl der Elektro-Tretroller wächst und mit ihr auch die Verkehrsverstöße.
Wer in der Fußgängerzone in Lahr unterwegs ist, kennt das Problem: Dort sind immer wieder junge Leute auf E-Scootern anzutreffen – nicht seten zu zweit auf einem Gefährt –, für die die Passanten lediglich eine Art Slalomstangen sind, die in rasender Fahrt umkurvt werden. Rücksicht wird dabei selten genommen. Ruft man den Fahrern, die meist jung und fast immer männlich sind, hinterher, dass sie bitte absteigen sollen, kriegt man höchstens ein schnoddrig-freches „Tschuldigung“ als Antwort – aber die wilde Fahrt wird fortgesetzt.
„Wie überall sind in Lahr die E-Scooter aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Allerdings sind sie überwiegend auf Gehwegen und in der Fußgängerzone unterwegs“, heißt es auch aus dem Rathaus. Die bestehenden Regeln würden oft missachtet. Auch regelmäßige KOD-Kontrollen hätten nur bedingt Verbesserungen gebracht. Im September seien zum Beispiel elf Verstöße festgestellt worden, doch das seien nur Momentaufnahmen. Der Mitteilung ist zu entnehmen, dass die Stadt härtere Saiten aufziehen will. Man wolle verstärkt durchgreifen, wenn Regeln missachtet werden, wird betont: Der KOD werde E-Scooter beschlagnahmen, wenn die Fahrer beim dritten Verstoß erwischt werden. Damit alle gewarnt sind, gibt die Stadt in ihrer Mitteilung einen Überblick über die Regeln:
Wo darf mit E-Scootern gefahren werden?
Sie sind auf Radwegen und Radschutzstreifen zugelassen, andernfalls muss die Straße genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen dagegen nicht benutzt werden. „Die erhöhte Geschwindigkeit der E-Scooter und die Tatsache, dass Passanten die Roller leicht überhören, stellen ein hohes Unfallrisiko dar“, betont die Stadt. Auch das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sei nicht erlaubt. Das gelte auch dann, wenn die Einbahnstraßen das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ haben.
Welche E-Scooter dürfen im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden?
Tretroller mit einem Elektroantrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde werden E-Scooter genannt. Wer mit einem der Roller im öffentlichen Verkehrsraum fahren möchte, muss sich beim Kauf für ein Modell mit Straßenzulassung entscheiden.
Gibt es eine Führerschein- oder Helmpflicht?
Für die Variante eines E-Rollers bis 20 km/h besteht keine Führerscheinpflicht. Die Fahrer müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Wie auch für Radfahrer besteht für Verkehrsteilnehmer mit E-Scootern keine Helmpflicht. Das freiwillige Tragen zum eigenen Schutz wird jedoch empfohlen.
Wo dürfen E-Scooter geparkt werden?
Es gibt keine Parkverbote. E-Scooter können wie Fahrräder auf Gehwegen und Plätzen abgestellt werden, so die Stadt. Allerdings dürfen Fußwege nicht versperrt werden. Am Straßenrand dürfen die Roller nur abgestellt werden, wenn sie nachts beleuchtet sind.
Diese Strafen drohen
E-Scooter-Fahrer sind nach dem dritten Regelverstoß nun ihr Gefährt los. Freilich drohen bereits vorher Strafen: Wer ohne Straßenzulassung fährt, muss mit 70 Euro rechnen. Für das Fahren in der Fußgängerzone müssen E-Scooter-Fahrer 15 bis 30 Euro berappen. Rotlichtverstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 180 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Das Fahren eines E-Scooters mit 0,5 Promille wird mit 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot sanktioniert.