Wolfacher Flößerei: Das steckt hinter dem überraschenden Fund im Stuttgarter Archiv

Die erste Seite der Urkunde
Landesarchiv BW, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Signatur A 339 Bü 24, 2Kürzlich konnte im Hauptstaatsarchiv Stuttgart eine bislang völlig unbekannte Urkunde von 1493 zur Flößerei in Wolfach entdeckt werden. Durch die darin festgehaltenen Absprachen mit den benachbarten Herrschaften im Oberen Kinzigtal versuchte Graf Wolfgang von Fürstenberg der Flößerei, die Ende des 15. Jahrhunderts in einer Krise steckte, zu neuem Schwung zu verhelfen.
An den Verhandlungen zu dieser Urkunde war als Vertreter des württembergischen Grafen Eberhart im Bart Friedrich von Schauenburg beteiligt, der seit 1483 als „Landvogt am Schwarzwald“ die Vogteien Sulz am Neckar, Rosenfeld, Dornstetten, Dornhan und Hornberg verwaltete. Dazu gesellten sich der Hornberger Untervogt Johann Quatterloch, Abt Hieronymus Hulzing aus dem Kloster Alpirsbach, Gangolf Herr zu Hohengeroldseck und Schenkenzell sowie der Ritter Ludwig von Rechperg von Hohenrechperg aus Schramberg.
Vereinbarung wurde in Urkunde dokumentiert
Die Beratungsergebnisse wurden am 15. April 1493 in Wolfach in einer für fünf Jahre gültigen Vereinbarung auf zwei Seiten detailliert festgehalten. Zunächst wurde bestimmt, welche Holzarten in welcher Länge und Breite geschlagen werden durften. Des Weiteren wurde der Handel mit Holz zwischen den Schiffsherren von Wolfach und den „Waldgenossen“, die das Holz lieferten, geregelt. Ziel war ein fairer, günstiger und genau bemessener Verkauf.
Die Waldgenossen mussten die vereinbarten Lieferungen pünktlich erfüllen und das Holz zu festgelegten Preisen verkaufen. Unwetter oder andere Hindernisse erlaubten Nachforderungen. Wurden Vereinbarungen nicht eingehalten, drohte eine Strafe von sechs Gulden, die von den jeweils regierenden Herren und ihren Amtleuten durchgesetzt wurde. Die Schiffsherren mussten die Waldgenossen pünktlich bezahlen, bei Zahlungsverzug drohten ebenfalls eine Strafe von sechs Gulden und Pfändungen zur Sicherung der Forderungen. Streitigkeiten waren vor Gericht zu klären, wobei der Verlierer die Kosten trug.
Auch außerhalb Wolfachs ansässige Flößer durften Holz vertreiben, mussten aber die festgelegten Zölle beachten.
Vereinbarung wurde 1500 nochmals erweitert
Diese Vereinbarung galt auch für den Holztransport von Wolfach nach Straßburg und auf dem Rhein. Änderungen waren nur mit Zustimmung der regierenden Herren erlaubt, sonst drohte eine Strafe von zehn Gulden. Konflikte sollten friedlich durch die Obrigkeit gelöst werden.
Sieben Jahre nach ihrer Entstehung diente diese Urkunde als Vorlage für eine wesentlich erweiterte Vereinbarung, die auf den 29. März 1500 datiert ist (wir berichteten vergangenes Jahr). Die geflößten Holzsortimente blieben die gleichen, doch wurde insbesondere der Holzhandel auf dem Rhein von Wolfach aus über Kehl und Straßburg nun weitaus detaillierter geregelt.
Der Weg der Urkunde
Die neu entdeckte Urkunde von 1493 stammt ursprünglich aus dem Oberamtsarchiv in Dornstetten und kam vermutlich nach der Auflösung des dortigen Oberamts 1807 in das Hauptstaatsarchiv in Stuttgart. Der Dornstetter Archivbestand wurde erst in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch ein Findbuch erschlossen, weshalb die dort singulär überlieferte Urkunde bei der Edition der Fürstenbergischen Urkundenbücher zwischen 1877 und 1891 noch nicht zur Verfügung stand. In den 1877 veröffentlichten Regesten zu den Quellen des Klosters Alpirsbach findet sich ebenfalls kein Hinweis darauf. Auch Ludwig Barth, der in seiner 1895 erschienenen Doktorarbeit über die Flößerei im Kinzigtal akribisch alle damals verfügbaren Quellen auswertete, blieb diese Urkunde verborgen.