Städtische Gärten Wolfach
: Parzellen sorgen für Frust im Technischen Ausschuss

Dass die vor sich hin rottenden Parzellen in den städtischen Gärten nun auf Kosten der Allgemeinheit geräumt werden sollen, ärgert den Wolfacher Gemeinderat.
Von
Tobias Lupfer
Oberndorf
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Die alten Parzellen der städtischen Gärten zwischen Rettungsstollen-Ausgang und St. Jakob am Reutherberg verrotten.

Lupfer

Zum 30. November 2024 hatte die Stadt den Pächtern der städtischen Gärten zwischen Rettungsstollen-Ausgang und St. Jakob am Reutherberg gekündigt. Vertraglich wären die Pächter laut Verwaltung verpflichtet, die verwilderten und teils vermüllten Flächen zu räumen. Doch nachgekommen ist der mehrfachen Aufforderung bisher nur einer von vier Pächtern.

„Die (ehemaligen) Gärten St. Jakob in Höhe des Fluchtportals des Reutherberg-Tunnels sind in einem verwilderten Zustand“, heißt es nüchtern in der Beratungsvorlage des Technischen Ausschusses des Wolfacher Gemeinderats.

Drei Pächter wollen oder können Parzellen nicht räumen

Das Gremium sollte in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch darüber beraten, wie in der Sache weiter vorgegangen werden soll: Versuchen, juristisch den vertraglichen Anspruch durchzusetzen – oder die Grundstücke auf städtische Kosten räumen lassen?

Das eingeholte Angebot eines örtlichen Unternehmens für die fachgerechte Entsorgung beläuft sich auf 18 000 Euro brutto. „Da liegt wirklich alles drin – auch Altlasten“, bilanzierte Bürgermeister Thomas Geppert beim Ortstermin des Technischen Ausschuss zum Zustand der Gärten. Die sind als solche auf den ersten Blick nur noch teilweise zu erkennen.

Der Waldweg oberhalb der Gärten ist verwuchert, auf den Parzellen stehen zum Teil dichte Hecken. Zwischen Bäumen, Büschen und Gestrüpp würden teils auch Kanister und Fässer liegen, so Geppert. Auf einer Parzelle rottet eine Hütte vor sich hin. Auf dem Weg zu dieser fielen den Räten auch andere Fundstücke ins Auge – darunter eine Toilettenschüssel und Leitplanken.

Eine Parzelle wurde im Frühjahr zumindest weitgehend geräumt

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seien die ehemaligen Pächter laut Beschlussvorlage verpflichtet, „bei Vertragsende das Pachtobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand“.

Eine Parzelle wurde im Frühjahr zumindest weitgehend geräumt. Bei den anderen sei der Zustand seit Kündigung des Vertrags unverändert. Die ehemaligen Pächter hätten der Verwaltung mitgeteilt, dass die Räumung finanziell nicht darstellbar sei.

Bei einer Auseinandersetzung droht ein längeres Verfahren

„Die Älteren können schlicht nicht mehr“, resümierte der Bürgermeister. Und die Nachkommen der Pächter hätten kein Interesse an den Flächen.

Sachbearbeiter Christoph Heizmann prognostizierte im Fall einer juristischen Auseinandersetzung ein längeres Verfahren. „Der saure Apfel wäre: Die Stadt macht’s auf Kosten der Allgemeinheit“, sagte Geppert vor Ort.

Das weitere Vorgehen

Im Sitzungssaal wurde das Thema nach dem Ortstermin ohne weitere Diskussion schnell abgehakt.

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