SB+SB+Gemeinderat Wolfach
: Lärm-Aktionsplan bleibt ohne Aktion

Turnusgemäß ist Wolfach verpflichtet, das Konzept fortzuschreiben. Doch der bleibt lediglich ein zahnloser Tiger: Die rechnerische Lärmbelastung ist nämlich niedriger als sie von den Anwohnern wahrgenommen wird.
Von
Tobias Lupfer
Oberndorf
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Die Verkehrsfrequenz auf der B 294 verpflichtet Wolfach zu einem Lärm-Aktionsplan, doch der Geräuschpegel bleibt unter den Grenzwerten für konkrete Maßnahmen.

Lupfer