2006 war letzte Anpassung
: Darum beschließt der Haslacher Gemeinderat höhere Baugebühren

Die Stadt Haslach hat die zum Teil 15 bis 20 Jahre alten Regelungen für Verwaltungskostenbeiträge neu berechnen und im Gemeinderat beraten lassen.
Von
Maria Benz
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Die Gebühren für Leistungen der Unteren Baurechtsbehörde werden angepasst.

Breithaupt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag einstimmig eine Neufassung der Verwaltungsgebühren-Satzung für den Bereich Baurecht beschlossen. Damit werden die Gebühren der Unteren Baurechtsbehörde erstmals seit vielen Jahren grundlegend aktualisiert. Die neue Satzung tritt zum 1. Mai in Kraft.

Laura Neumaier von der Kämmerei stellte die Sitzungsvorlage dar und erläuterte die Hintergründe der Neukalkulation. Für die Neuberechnung der Gebühren hatte die Stadt die Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die bislang gültige Verwaltungskosten-Satzung im Baurechtsbereich stamme aus 2006. Das Gebührenverzeichnis sei zuletzt 2011 angepasst worden. Damals standen unter anderem höhere Stundensätze, angehobene Mindestgebühren sowie Aktualisierungen einzelner Gebührentatbestände im Vordergrund.

Der Stundensatz erhöht sich von 50 Euro auf 83 Euro

Eine regelmäßige Überprüfung sei erforderlich, um kommunale Leistungen kostendeckend und zugleich nachvollziehbar zu finanzieren. Die letzte Anpassung liege inzwischen rund 15 Jahre zurück. Als Beispiel für die veränderten Rahmenbedingungen nannte Neumaier den ermittelten Stundensatz der Unteren Baurechtsbehörde: Der liege inzwischen bei rund 83 Euro je Stunde, während in der bisherigen Satzung 50 Euro je Stunde festgesetzt war. Mit der Neufassung soll die Möglichkeit geschaffen werden, bislang gebührenfreie Leistungen abzurechnen.

Genannt werden insbesondere Beratungsleistungen für Bauherrn, Planverfasser oder Nachbarn sowie verschiedene Leistungen im Bereich des Denkmalschutzes. Einen Einblick in die bisherigen Einnahmen liefert die Verwaltung über die Haushaltsjahre 2019 bis 2025. Danach lagen die Gebühreneinnahmen der Baurechtsbehörde im Zeitraum zwischen 176.189 Euro (2019) und 216.094 Euro (2025).

Hinzu kam je ein Kostenersatz des Landes für den Vollzug der Wärmegesetze. „Es schlagen zwei Herzen in meiner Brust: Bauen wird teurer, aber die Stadt muss Einnahmen generieren“, sagte Martin Eitel (CDU). Jochen Kammerer (CDU) fragte, weshalb die Anpassung erst jetzt erfolge. „Wir haben Geld verschenkt.“ Bürgermeister Armin Hansmann machte deutlich, dass es nicht darum gehe, Geld für die Stadt zu generieren, sondern Kostendeckung zu erreichen.

Kostendeckung ist das wichtigste Prinzip

Der Gemeinderat folgte den Vorschlägen, stimmte auch den enthaltenen Ermessensentscheidungen zu. Zugleich legte das Gremium fest, die Gebührensätze als Obergrenzen festzulegen. Aus Gründen der Praktikabilität sollen die Beträge auf volle 50 Cent abgerundet werden. Beim amts- beziehungsweise fachbereichsinternen Anteil des Gemeinkostenzuschlags wird eine Spannweite von zehn bis 40 Prozent als üblich beschrieben. Der Rat setzte den Anteil im unteren Mittel bei 20 Prozent fest.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für eine Verwaltungsgebührensatzung ist primär das Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes, ergänzt durch die Gemeindeordnung (zum Beispiel Paragraf 4 Gemeindeordnung BW). Sie ermöglicht Gemeinden, Gebühren als Gegenleistung für zurechenbare, beantragte Amtshandlungen zu erheben. Die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen.

LZ aktuell
Montag - Freitag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus dem Kreis Lahr Montag bis Samstag im kompakten Überblick.