Warnung im Kreis Tübingen
: Die Waldbrandgefahr steigt – das sollte man beachten

Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen hat das Risiko von Waldbränden steigen lassen. Das Kreisforstamt Tübingen mahnt zur Vorsicht.
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(red/pm)
Oberndorf
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Ein Schild weist auf das Lagerfeuer-Verbot hin. Langanhaltende Trockenheit lässt das Waldbrandrisiko steigen. (Symbolbild)

Nicolas Armer/dpa

Eine anhaltende Hochdruckwetterlage sorgte seit Anfang Juni für Sommertemperaturen. Damit einhergehend stieg zuletzt die Gefahr von Waldbränden, informiert die Abteilung Forst.

Begleitet wird das sonnige Wetter nun von einigen Niederschlägen. Der Regen sorgt kurzfristig für Entspannung, so dass die Grillstellen im Landkreis nach der aktuellen Einschätzung des Kreisforstamts offenbleiben können.

Die Waldbesitzer und die Förster des Landratsamtes Tübingen mahnen angesichts dieser Situation aber dennoch zur Vorsicht beim Umgang mit Feuer. Es sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

Grillen ist nur an Grillplätzen erlaubt

Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind geboten. „Reduzieren Sie den Funkenflug, indem Sie Grillkohle verwenden.“ Nicht gestattet ist das Grillen mit mitgebrachten Grillgeräten.

Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und soll vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Grillkohle-Asche soll erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Nicht vollständig abgekühlte Asche enthält Glutnester.

„Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze und stellen Ihr Auto nicht auf Wiesen, Grünflächen oder Feldern ab. Die heißen Katalysatoren können dazu führen, dass der Untergrund Feuer fängt“, informiert die Abteilung Forst.

Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. „Bitte beachten Sie auch die Feuergefährdung im offenen Gelände, beispielsweise durch trockene Gräser und an Feldern“, heißt es weiter in der Mitteilung.

Das ist im Brandfall auf jeden Fall zu tun

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, keine Zigaretten aus dem Auto werfen: „Halten Sie die Zufahrtswege zu den Wäldern frei, das sind wichtige Rettungs- und Löschwege.“

Die Abteilung Forst schreibt: „Bitte jeden Waldbrand unverzüglich unter der Notrufnummer 112 melden. Wichtig ist eine möglichst genaue Ortsangabe.“

Einen gewissen Schutz vor Waldbränden bietet der arten- und strukturreiche Mischwald in den hiesigen Wäldern. Großflächige Brände sind dort in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Und auch die gute Erschließung der Waldflächen durch Waldwege gewährleistet im Ernstfall einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

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