Stadt Horb klärt auf
: Müll-Ärger – diese Entsorgung ist nicht in Ordnung

Die Stadtverwaltung Horb appelliert, öffentliche Mülleimer nicht zweckzuentfremden. Das ist zuletzt wohl häufiger vorgekommen.
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(sb/pm)
Oberndorf
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Immer wieder wird öffentliche Mülleimer für illegale Müllentsorgung missbraucht.

Stadt Horb

Wohin mit dem Hausmüll, wenn die eigene Tonne aus allen Nähten platzt? Eigentlich gibt es eine Lösung, aber die kostet zusätzlich Geld – Restabfallsäcke, und das wollen sich wohl einige lieber sparen. Denn dafür gibt es eigentlich zusätzliche Restabfallsäcke.

Bei der Stadt Horb wurde in letzter Zeit des Öfteren festgestellt, dass Hausmüll-Abfälle von Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Mülleimern der Stadt entsorgt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung nun in einer Pressemitteilung mit.

Das darf in die öffentlichen Mülleimer rein

Die öffentlichen Mülleimer seien dazu bestimmt, dass Fußgänger und Passanten dort ihre Kleinabfälle, zum Beispiel Papiertaschentücher, Zigarettenschachteln, Kaugummis und Ähnliches entsorgen können, um eine Verschmutzung der öffentlichen Straßen und Plätze zu vermeiden.

„Die Zweckbestimmung der öffentlichen Müllbehältnisse ist nicht dahin gerichtet, dass Straßenanlieger oder die Bevölkerung dort ihren Restmüll entsorgen“, schreibt die Stadt.

Stadt klärt auf, wie es richtig funktioniert

Die Verwaltung sagt, wie man seien Müll legal loswird. Sofern der Abfallbehältnis nicht ausreichend ist, bestehe die Möglichkeit, beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landratsamts Freudenstadt ein größeres Behältnis zu beantragen.

Ebenfalls könne bei Bedarf zusätzlich ein offizieller Restabfallsack im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Horb, Marktplatz 16, erworben werden. Der Restabfallsack kostet laut Pressemitteilung 6,80 Euro und fasst 50 Liter. Er kann bei der Restmüllabfuhr bereitgestellt werden.

Die Stadt appelliert anschließend: „Der Schutz an der Umwelt und ein ansehnliches und sauberes Stadtbild sollte im Interesse aller sein. Die Stadt Horb am Neckar bittet in diesem Zusammenhang auf die Mitwirkung der Bevölkerung und um eine ordnungsgemäße Müllentsorgung.“

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