Neuerung in Horb
: Ganztags-Anmeldung künftig online

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder ändert sich in Horb das Anmeldungsverfahren.
Von
red/pm
Oberndorf
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Ganztagsbetreuung an einer Grundschule

Robert Kneschke - stock.adobe.com

Die Stadtverwaltung Horb informiert, dass aufgrund einer Neuregelung im Bundes- und Landesrecht jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung hat.

Das Land verpflichtet die Erziehungsberechtigten, der Stadtverwaltung Horb bis zum 15. März mitzuteilen, ob und in welchem Umfang der Rechtsanspruch wahrgenommen wird. In diesem Zuge soll auch die Anmeldung aller Betreuungskinder an den Grundschulen künftig digital über das Portal Little Bird erfolgen.

Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden oder die Juniorklasse besuchen, haben laut Gesetz den Anspruch auf Betreuung an allen Werktagen in allen Schul- und Schulferienwochen bis auf vier Schulferienwochen im Jahr und ausgenommen gesetzliche Feiertage. Der tägliche maximale Betreuungszeitraum erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Geltungstag. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch für ihr Kind wahrnehmen möchten.

Stadt erfüllt Anspruch

Die Stadt erklärt: „Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote sowie Ferienangebote wird der Betreuungsanspruch in der Stadt Horb erfüllt. Allerdings muss das Angebot nicht an der Grundschule im Wohnort oder Schulbezirk vorgehalten werden, sondern an einer Grundschule in zumutbarer Entfernung. Schulbezirkswechsel sind deshalb möglich.“

Erziehungsberechtigte, die den Betreuungsanspruch für ihr Kind im Schuljahr 2026/2027 wahrnehmen möchten, müssen dies aufgrund einer Landesregelung der Stadt Horb bis zum 15. März mitteilen. Die Einhaltung dieser Frist soll dazu beitragen, die gewünschte Betreuung und deren Länge rechtzeitig organisieren zu können. Die Stadtverwaltung hat für diese Meldepflicht das digitale Anmeldeportal über Little Bird eingerichtet und möchte dieses gleichzeitig für die verbindliche Anmeldung der Betreuungsangebote an den Grundschulen nutzen.

Digitales Portal

Das bedeutet, so informiert die Stadt weiter, dass Erziehungsberechtigte der angehenden Erstklässler, die den Anspruch bis zum 15. März melden müssen, gleichzeitig ihr Kind verbindlich für die Betreuung anmelden. Für alle anderen Grundschulkinder, die den Betreuungsanspruch nicht haben (angehende Zweit-, Dritt- und Viert-Klässler), erfolgt die Anmeldung für die Betreuung künftig ebenfalls digital über das Portal Little Bird. Dies ersetzt das bisherige Anmeldeformular der Awo Freudenstadt-Calw. Bei Zustandekommen der Betreuungsgruppe (Mindestzahl fünf Kinder) schließt die Awo nach der Anmeldung den entsprechenden Betreuungsvertrag mit den Erziehungsberechtigten für ein Schuljahr.

Stadt nennt Vorteile

Weiter heißt es in dem Bericht der Stadt: „Mit der Digitalisierung wird die Anmeldung für Betreuungsangebote an den Grundschulen künftig einfacher, übersichtlicher und zeitgemäßer gestaltet. Eltern und Erziehungsberechtigte können den Betreuungsbedarf ihrer Kinder bequem online melden. Ziel ist es, den Anmeldeprozess zu vereinheitlichen, die Kommunikation zwischen Eltern, Awo und Verwaltung zu erleichtern sowie eine bessere Planung der schulischen Betreuungsangebote zu ermöglichen.“

Im Anmeldeportal ist auch eine Anleitung hinterlegt, wie man sich bei Little Bird registrieren und sein Kind für die Betreuung anmelden kann. Eine Fehlanzeige ist nicht erforderlich, das heißt, wer den Anspruch oder das Betreuungsangebot nicht wahrnimmt, braucht nichts weiter zu veranlassen.

Bei der Bedarfsmeldung und der Betreuungsanmeldung ist zu beachten, dass die Betreuung des Kindes außerhalb des Ganztags entgeltpflichtig ist. Für Eltern ohne Zugang zu digitalen Angeboten besteht weiterhin die Möglichkeit, Unterstützung über die Awo oder die Stadtverwaltung Horb zu erhalten. Fragen beantwortet Kim Lacher, Telefon 07451/90 12 31 oder E-Mail k-lacher@horb.de

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