Landratsamt Tübingen
: Hitze und Trockenheit sorgen für Verbote

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Tübingen zur Beschränkung der Wasserentnahme wurde ausgeweitet.
Von
red/pm
Kreis Tübingen
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Was aussieht wie eine Kiesbank mitten im Neckar, ist eigentlich der Grund des Neckars. Dorthin kam Frank Schmitt von der Pächtergemeinschaft Sportfischer Schloss Weitenburg (fast) trockenen Fußes.

Was aussieht wie eine Kiesbank mitten im Neckar, ist eigentlich der Grund des Neckars. Dorthin kam Frank Schmitt von der Pächtergemeinschaft Sportfischer Schloss Weitenburg (fast) trockenen Fußes.

Angelika Bachmann
  • Landratsamt Tübingen weitet Entnahmeverbot auf alle Gewässer im Landkreis aus.
  • Ab sofort bis 30. September: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist verboten.
  • Gründe sind anhaltende Trockenheit, historische Tiefstände und Stress für Gewässerlebewesen.
  • Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen und Pumpen ist untersagt – es drohen Bußgelder.
  • Kurzzeitige Starkregen verschärfen die Lage, Entspannung ist laut NIZ nicht in Sicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wegen historischer Tiefstände an den Gewässern im Landkreis durch die weiterhin andauernde Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen die Beschränkung der Wasserentnahme auf alle Gewässer im Landkreis ausgeweitet. Dies teilt das Landratsamt mit.

Wie der Lagebericht des Niedrigwasser-Informationszentrums (NIZ) beschreibt, ist eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwasserlage landesweit derzeit nicht in Sicht, sondern wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. Eventuelle kurze Starkregen führen nicht zu einer Entlastung der Situation, sondern zu erhöhten Wärme- und Stoffeinträgen, welche die Sauerstoffsättigung und die Gewässergüte verschlechtern und somit die Gewässerlebewesen zusätzlich unter Stress setzen. Mittlerweile herrschen flächendeckend kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in Gewässern.

Es drohen nun auch Bußgelder

Den Grundwasserstandsprognosen nach, kann das monatliche Minimum der 30-jährigen Beobachtungsspanne unterschritten werden. Dieser Zustand führt zu weiterer Verringerung des Trockenwetterabflusses im Gewässer.

Das Landratsamt Tübingen beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 30. September den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch an allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen. Danach ist es verboten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Untersagt werden das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimern und Gießkannen, sowie mittels Pumpen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

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Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.

Hier gibt es die Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de, Rubrik Bekanntmachungen, veröffentlicht.