SB+SB+Kuriose Vorschrift in Empfingen
: Wie eine Gartenmauer zum Bürokratiemonster wird

Warum muss eine Mauer einen halben Meter Abstand zum Gehweg haben? Beantworten kann diese Frage offenbar niemand, doch der Gemeinderat befasste sich zum zweiten Mal damit.
Von
Daniel Begemann
Oberndorf
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„Ungültig“ steht auf einem Stempel. In Empfingen entspricht eine Gartenmauer nicht dem Bebauungsplan. Warum, ist aber unklar. (Symbolfoto)

Sebastian Gollnow/dpa