SB+SB+Kuriose Bauvorschrift in Empfingen
: Wie eine Gartenmauer zum Bürokratiemonster wird

Warum muss eine Mauer auf privatem Grund einen halben Meter Abstand zum Gehweg haben? Beantworten kann diese Frage offenbar niemand, doch der Gemeinderat befasste sich zum zweiten Mal damit.
Von
Daniel Begemann
Empfingen
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Es ist ein vermeintlich schnell abgehakter Tagesordnungspunkt für den Empfinger Gemeinderat: Die Erteilung einer Befreiung für die Errichtung einer Mauer auf einem privaten Grundstück. Doch der Tagesordnungspunkt landet schon zum zweiten Mal auf dem Tisch des Gremiums. Der Grund: Ein Bauherr hat beim Bau einer Mauer am Rande seines Grundstücks den Mindestabstand zum Gehweg von 50 Zentimetern unterschritten.