Haftbefehl in Rottenburg
: Ist wegen sexueller Belästigung Angeklagter aus Deutschland geflohen?

Angeklagt ist ein Mann am Rottenburger Amtsgericht wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen. Zu seinem Prozess am Montagmorgen erscheint der Angeklagte jedoch nicht.
Von
Daniel Begemann
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Per Haftbefehl wird ein wegen sexueller Belästigung angeklagter Mann gesucht. (Symbolfoto)

OFC Pictures - stock.adobe.com

Die Staatsanwältin, der Anwalt des wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen angeklagten Mannes, sein Dolmetscher und Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel sind am Montagvormittag im öffentlichen Sitzungssaal des Gerichts in Rottenburg versammelt. Nur der Angeklagte fehlt.

Als der Mann auch nach einer Wartezeit, die ihm Richter Fundel einräumt, nicht erscheint, beantragt die Staatsanwältin einen Haftbefehl. Der Verteidiger des gesuchten Mannes räumt ein, dass er schon seit Längerem keinen Kontakt mehr mit dem Angeklagten gehabt habe. Er fragt sich: „Ist er überhaupt noch in Deutschland?“ Es sei möglich, dass er gar nicht mehr im Land sei.

Richter erlässt Haftbefehl

Richter Fundel stellt den Haftbefehl aus. Denn dann habe man den Angeklagten bei einer Einreise gleich wieder.

Der KreisLetter
Montag - Freitag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus dem Kreis Freudenstadt Montag bis Samstag im kompakten Überblick.