Gemeinderat Waldachtal: „Pro Natur“ versus Windkraft

Walter Martini (von links) und Horst Johannsen wollen einen Bürgerentscheid in Sachen „Windenergie“ herbeiführen.
Andreas WagnerHintergrund für den Beschluss war der Teilregionalplan vom Regionalverband Nordschwarzwald. In diesem wurden Potenzialflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen und Windkrafträdern erarbeitet. Zuspruch gab es damals vom „Arbeitskreis Energie“ mit dem ehemaligen Ortsvorsteher Tumlingens Rudolf Emele.
2012 habe der Tumlinger Ortschaftsrat das Thema „Windkraft“ bereits aufgegriffen und befürwortet. Der Regionalverband Nordschwarzwald hat nach Sichtung aller in der frühzeitigen Beteiligung eingereichten Stellungnahmen die Planungen mittlerweile angepasst und führt eine weitere Beteiligungsrunde durch. Dies gab Bürgermeisterin Annick Grassi in der öffentlichen Sitzung am vergangenen Dienstag mit. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 21. Juli bis einschließlich 24. August statt. In der Zeit hätte die Gemeinde Waldachtal die Möglichkeit zu den geänderten Planungen eine Stellungnahme abzugeben, was aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich sei.
Größerer Siedlungsabstand zu Grünmettstetten
Gegenüber der letzten Beteiligung wurde die Fläche „WF 9“ von 191 Hektar auf 179 Hektar verkleinert, da ein größerer Siedlungsabstand zu Grünmettstetten eingehalten wird. Ebenso wurde die Fläche „WF 5“ von 160 Hektar auf 151 Hektar verkleinert.
Im Rahmen der Bürgerfragestunde machte sich in diesem Zusammenhang eine neue Interessengemeinschaft (IG) „Pro Natur“ vorstellig, die aktuell rund zehn Mitstreiter hat. Als Initiatoren und Ansprechpersonen stellten sich Horst Johannsen und Walter Martini (ehemaliger Ortschaftrat Tumlingen) vor. Sie wollen in Erfahrung bringen, ob die Bürger in Waldachtal überhaupt Windkraftanlagen in ihrer Gemeinde wollen.
Des Weiteren richtete Johannsen an Grassi die Frage, wie die IG einen Bürgerentscheid herbeiführen kann. Diese Frage habe Grassi bereits per E-Mail beantwortet und verwies zudem auf das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (www.service-bw.de). Dort seien die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid und die Vorgehensweise ausführlich erklärt.
Vor circa sechs Wochen wurde die IG gegründet, die sich nun zuerst mit den Voraussetzungen für den Bürgerentscheid auseinander setzen muss. Vorgesehen sei auch, dass eine Homepage errichtet wird und Aktionen, wie Unterschriftensammlungen durchgeführt werden. Die IG hinterfragt unter anderem die Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen und betrachtet die Versiegelung der Flächen sehr kritisch.
Entscheidung, die Generationen betrifft
Es bestehe unter anderem die Gefahr, dass dadurch wertvolle Quellen versiegelt werden. „Es geht hier um eine Entscheidung, die Generationen von Menschen betrifft. Deshalb halten wir einen Bürgerentscheid für sinnvoll“, so Martini.
Für weitere potentielle Mitstreiter hat die IG auch eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um mit den Vertretern Kontakt aufnehmen zu können: info-pronatur-waldachtal@web.de
So funktioniert der Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerentscheid
können die Bürgerinnen und Bürger selbst über bestimmte Themen in ihrer Gemeinde abstimmen. Normalerweise entscheidet darüber der Gemeinderat.
Es geht dabei
zum Beispiel um den Bau oder die Schließung von Schulen, Kindergärten oder Schwimmbädern. Ein Bürgerentscheid kann gestartet werden, wenn genug Menschen ein sogenanntes „Bürgerbegehren“ unterstützen.
Auch der Gemeinderat
selbst kann beschließen, einen Bürgerentscheid zu machen – aber nur, wenn zwei Drittel der Mitglieder dafür stimmen. Der Bürgerentscheid funktioniert ähnlich wie eine Wahl, wobei die Frage auf dem Stimmzettel so gestellt werden muss, dass mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet werden kann.
Ein Ergebnis zählt nur
, wenn mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Wenn diese Zahl nicht erreicht wird, entscheidet der Gemeinderat. Ein Bürgerentscheid zählt wie ein fester Beschluss des Gemeinderats. Er kann erst nach drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.
Rechtsgrundlage
für einen Bürgerentscheid ist die Gemeindeordnung. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet laut der Gemeindeordnung der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags.
Nach Feststellung
der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfen die Gemeindeorgane bis zur Durchführung des Bürgerentscheids keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen oder vollziehen, es sei denn, zum Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens haben rechtliche Verpflichtungen hierzu bestanden.